Aufbau Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1_21_010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau Ladeinfrastruktur
Aufbau Ladesäuleninfrastruktur (6 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge) im Stadtgebiet von Hennigsdorf
und 2 Ladesäulen auf dem Grundstück der KBI GmbH in Hennigsdorf
Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Stadtplanung Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf, KBI GmbH Rathenaustraße 6 16761 Hennigsdorf
Die Stadtverordnetenversammlung von Hennigsdorf hat am 15.06.2021 den "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur" als Grundlage für weitere kommunalpolitischen Entscheidungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beschlossen (SVV-Beschluss BV0085/2021).
Im Masterplan E-Mobilität wurde der Bedarf an Ladesäulen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des prognostizierten Zubaus von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich ermittelt. Der Bedarf wurde für alle Stadtgebiete ermittelt und es sind konkrete Standorte zur Errichtung von Ladesäulen festgelegt.
Die Umsetzung des Masterplanes soll in zwei Realisierungsphasen vollzogen werden, wobei beide Phasen gesondert ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist, in Phase 1 bis Juni 2023 insgesamt 18 Ladesäulen (davon mindestens 9 Ladesäulen bis Dezember 2022) mit je zwei Ladepunkten errichten zu lassen.
Die Stadt Hennigsdorf gestattet die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum ausschließlich auf den im Masterplan E-Mobilität ausgewählten Standorten, wobei es sich in diesem Verfahren nur um die Standorte der Phase 1 handelt (Tabelle 15 und 17 "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur").
Gesucht wird ein Full-Service Provider, im weiteren Betreiber genannt, der 6 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge an den im Masterplan E-Mobilität festgelegten Standorten (Tabelle 15 und 17 "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur") im Stadtgebiet von Hennigsdorf errichtet und darüber hinaus deren Betrieb übernimmt.
Der Betreiber wird die Ladesäulen eigenständig errichten und betreiben. Investitionskosten für die Errichtung der Ladesäulen und deren Anschluss an das Stromnetz entstehen dem Auftraggeber nicht. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber auf eine Beteiligung an den Umsätzen aus der Bewirtschaftung der Ladeinfrastruktur.
Der Betreiber verpflichtet sich, die vorgenannten Ladesäulen mindestens 6 bis maximal 10 Jahre zu betreiben.
Die Stadt wird dem Betreiber die Standorte sowie die dazugehörigen Parkflächen kostenfrei zur Verfügung stellen.
Zusätzlich sind auf dem Grundstück "KreativWerk" der KBI GmbH 2 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh bis Ende 2022 zu errichten. Diese Ladesäulen befinden sich auf einem für die Besucher der Schwimmhalle und des KreativWerkes im Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zugänglichen Parkplatz.
Die Option auf eine zeitnahe Erweiterung der Ladesäuleninfrastruktur um weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte im nicht öffentlichen Bereich (z. B. auf privaten Parkflächen von Unternehmen, Einzelhändlern, sonstigen) ist ausdrücklich gewünscht. Die Errichtung und der Betrieb von Ladesäuleninfrastruktur auf privaten Flächen erfolgt ausschließlich über privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem privaten Dritten und zu den Bedingungen des privaten Dritten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau Ladesäuleninfrastruktur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.ubitricity.com/de/ladepunkte-deutschland/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDFRGLG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.