Aufbau Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1_21_010

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hennigsdorf.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau Ladeinfrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: 2.1_21_010
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65320000 Betrieb von elektrischen Anlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufbau Ladesäuleninfrastruktur (6 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge) im Stadtgebiet von Hennigsdorf

und 2 Ladesäulen auf dem Grundstück der KBI GmbH in Hennigsdorf

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
65320000 Betrieb von elektrischen Anlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Stadtverwaltung Hennigsdorf, FB Stadtentwicklung, FD Stadtplanung Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf, KBI GmbH Rathenaustraße 6 16761 Hennigsdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadtverordnetenversammlung von Hennigsdorf hat am 15.06.2021 den "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur" als Grundlage für weitere kommunalpolitischen Entscheidungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur beschlossen (SVV-Beschluss BV0085/2021).

Im Masterplan E-Mobilität wurde der Bedarf an Ladesäulen im öffentlichen Raum unter Berücksichtigung des prognostizierten Zubaus von Ladeinfrastruktur im privaten Bereich ermittelt. Der Bedarf wurde für alle Stadtgebiete ermittelt und es sind konkrete Standorte zur Errichtung von Ladesäulen festgelegt.

Die Umsetzung des Masterplanes soll in zwei Realisierungsphasen vollzogen werden, wobei beide Phasen gesondert ausgeschrieben werden. Vorgesehen ist, in Phase 1 bis Juni 2023 insgesamt 18 Ladesäulen (davon mindestens 9 Ladesäulen bis Dezember 2022) mit je zwei Ladepunkten errichten zu lassen.

Die Stadt Hennigsdorf gestattet die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum ausschließlich auf den im Masterplan E-Mobilität ausgewählten Standorten, wobei es sich in diesem Verfahren nur um die Standorte der Phase 1 handelt (Tabelle 15 und 17 "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur").

Gesucht wird ein Full-Service Provider, im weiteren Betreiber genannt, der 6 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh und 12 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´11 kWh für batterieelektrische Fahrzeuge an den im Masterplan E-Mobilität festgelegten Standorten (Tabelle 15 und 17 "Masterplan E-Mobilität - Ladeinfrastruktur") im Stadtgebiet von Hennigsdorf errichtet und darüber hinaus deren Betrieb übernimmt.

Der Betreiber wird die Ladesäulen eigenständig errichten und betreiben. Investitionskosten für die Errichtung der Ladesäulen und deren Anschluss an das Stromnetz entstehen dem Auftraggeber nicht. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber auf eine Beteiligung an den Umsätzen aus der Bewirtschaftung der Ladeinfrastruktur.

Der Betreiber verpflichtet sich, die vorgenannten Ladesäulen mindestens 6 bis maximal 10 Jahre zu betreiben.

Die Stadt wird dem Betreiber die Standorte sowie die dazugehörigen Parkflächen kostenfrei zur Verfügung stellen.

Zusätzlich sind auf dem Grundstück "KreativWerk" der KBI GmbH 2 AC Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten a´22 kWh bis Ende 2022 zu errichten. Diese Ladesäulen befinden sich auf einem für die Besucher der Schwimmhalle und des KreativWerkes im Zeitraum von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zugänglichen Parkplatz.

Die Option auf eine zeitnahe Erweiterung der Ladesäuleninfrastruktur um weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte im nicht öffentlichen Bereich (z. B. auf privaten Parkflächen von Unternehmen, Einzelhändlern, sonstigen) ist ausdrücklich gewünscht. Die Errichtung und der Betrieb von Ladesäuleninfrastruktur auf privaten Flächen erfolgt ausschließlich über privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem privaten Dritten und zu den Bedingungen des privaten Dritten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Preisbindung Endbenutzerpreis / Gewichtung: 40%
Qualitätskriterium - Name: Kompatibilität Abrechnungssystem / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: garantierte Verfügbarkeit / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Endbenutzerpreis / Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 251-667187
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2.1_21_010
Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau Ladesäuleninfrastruktur

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.ubitricity.com/de/ladepunkte-deutschland/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YDFRGLG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber

gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/04/2022

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