Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 10.5-21-172
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen (Kopie)
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen (Kopie)
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen (Kopie)
Landkreis Dahme-Spreewald Reutergasse 12 15907 Lübben verschiedene Verwaltungsstandorte und Schulen des gesamten Kreisgebietes
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Märkische Heide
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTRQQB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]