Sanierung Potsdamer Straße 83 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_wobaukwh_ps83_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wobauge-kw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Potsdamer Straße 83
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind die Architekten-, Ingenieur- und Beratungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes in der Potsdamer Straße 83 in 15711 Königs Wusterhausen.
Potsdamer Straße 83 15711 Königs Wusterhausen, Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH Fontaneplatz 1 15711 Königs Wusterhausen
Es handelt sich um ein Gebäude mit insgesamt 16 Wohnungen und 1.006 m² Wohnfläche. Das 5-geschossige Gebäude wurde ca. 1970 in Mauerwerksbau errichtet. Das Gebäude ist voll unterkellert. Die Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser mit straßenseitigem Zugang.
Das Dachgeschoss als Vollgeschoss wird als Gemeinschaftsfläche genutzt. Das Dach ist als Schmetterlingsdach mit Betonsparren ausgebildet. Bei der Fassaden handelt es sich um eine Putzfassade. Die Beheizung des Objekts / der Wohnungen erfolgt mit verschiedenen Energieträgern. Die Bäder und Küchen werden über Gasthermen beheizt. Diese dienen gleichzeitig der Warmwassergewinnung. Die restlichen Räume werden im wesentlichen über Ofenheizungen beheizt. Die Steigestränge in den Bädern entsprechen ihrem Erstellungsdatum und wurden nur partiell gemäß Erfordernis instandgesetzt. Die Fenster wurden ca. in 2004 komplett erneuert und die Balkone inkl. den Brüstungen wurden ca. in 2007 instandgesetzt bzw. erneuert.
Das Objekt ist gekennzeichnet von regelmäßigen baulichen Instandhaltungen, aber ohne durchgreifende Modernisierungen bzw. Instandsetzungen. Die Wohnungen sind vollständig vermietet, d.h. die Baumaßnahmen werden im bewohnten Zustand durchgeführt.
Die Planungsleistungen beinhalten Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (im Folgenden HOAI) für die Grundleistungen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 und Besondere Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI,
- Freianlagenplanung nach § 39 HOAI,
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI und
- Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI mit den Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
sowie Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO- Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 1 bis 3 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 1.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Der Vertrag enthält Optionen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen der LP 4 bis 9 sowie Besondere Leistungen,
- Freianlagenplanung: Grundleistungen der LP 4 bis 9,
- Tragwerksplanung: Grundleistungen der LP 4 bis 6,
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 4 und 5: Grundleistungen der LP 4 bis 9 sowie Besondere Leistungen und
Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 4 bis 5 und 8 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 2.
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Mit Abruf aller Optionen kann sich die Vertragslaufzeit bis
zum 14.07.2028 verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL4RX96
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL4RQPM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisgegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).