„SINA Infrastruktur für den Zentraldienst der Polizei (ZDPol)“

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zit-bb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

„SINA Infrastruktur für den Zentraldienst der Polizei (ZDPol)“

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213100 Tragbare Computer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Polizei des Landes Brandenburg soll eine BSI-zertifizierte IT-Infrastruktur mit IT-Sicherheitsprodukten und -systemen beschafft werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Beschaffung der BSI-zertifizierten IT-Infrastruktur (SINA) basiert auf den Anforderungen der Polizei im Land Brandenburg (durch das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, den Zentraldienst der Polizei und die Hochschule der Polizei Brandenburg). Mit Blick auf die in den letzten Jahren zunehmende Cyber-Bedrohungslage und die steigenden fachlichen Anforderungen bzgl. einer durchgängigen VS-NfD Kommunikation (für ausgewählte Arbeitsaufgaben) bedarf es einer ausgefeilten, sicheren technischen Basis. Die Forderungen der Polizei im Land Brandenburg, nach einer BSI-zertifizierten mobilen Lösung, die den Zugang zu mindestens zwei Netzen und einer Zertifizierung bis zur Geheimhaltungsstufe VS-NfD abbilden kann, ist mit einfachen, technischen IT-Lösungen nicht umsetzbar.

Einerseits müssen mindestens zwei gesicherte (VS-NfD) IT-Verbindungen vom Client aus aufgebaut werden können, sodass auch mindestens zwei vollständig voneinander getrennte IT-Netze angesprochen werden können. Diese Forderung basiert auf der bestehenden IT-Netzarchitektur der Polizei des Landes Brandenburg. Andererseits müssen mindestens zwei vollständig voneinander getrennte Desktops (Betriebssysteme mit entsprechenden Konfigurationen und Einstellungen) auf einem Gerät betrieben werden. Diese Anforderung basiert darauf, dass es schon heute mehrere Installationsvarianten gibt, die fachlich ihre Begründung haben. Ein Wechsel zwischen den Desktops muss einfach gelagert und anwenderfreundlich sein. Darüber hinaus muss die BSI-zertifizierte IT-Infrastruktur auf unterschiedlichen Endgerätetypen / -formfaktoren (z.B. Notebook, Tablet, Micro-Desktopclient etc.) zur Verfügung gestellt werden können.

Neben der Abdeckung der geforderten fachlichen Bedarfe, bietet die zu beschaffende IT-Lösung ebenfalls die Möglichkeit, Hardware (IT-Endgeräte) bei der Polizei des Landes Brandenburg einzusparen. Basierend auf der technischen Möglichkeit der Nutzung von mehreren virtuellen Desktops auf einem Client, mit getrennten Kommunikationsbeziehungen, können von einem Endgerät mehrere IT-Netze angesprochen werden. Aktuell werden dafür mehrere IT-Endgeräte (APC´s und/oder mAPC´s) eingesetzt, um die IT-Sicherheit des Polizeilichen Fachnetzes zu waren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Vor dem Hintergrund der Anforderungen an die zu beschaffende IT-Infrastruktur (siehe Ziff. II.2.4) und auf Basis der Liste zugelassener IT-Sicherheitsprodukte und -systeme vom BSI kommt nur ein Produkt (SINA) der Firma SECUNET in Betracht. Andere vergleichbare Produkte bieten mindestens eine der aufgezählten Anforderungen (z.B. zwei getrennte VS-NfD-Kommunikationsstrecken) nicht. Die Firma SECUNET mit seinen maßgeschneiderten IT-Sicherheitsprodukten mit BSI-Zertifizierung bietet für die vorstehenden Anforderungen ein breites und professionelles Produktportfolio.

Da der Auftrag wegen seiner hier beschriebenen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann (Alleinstellungsmerkmal), ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. b der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zulässig („…wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.“). Die Gesamtvergabe ist unter Berücksichtigung der genannten Ausführungen auch mit dem Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB vereinbar.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

„SINA Infrastruktur für den Zentraldienst der Polizei (ZDPol)“

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/04/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45138
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473 Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB zur Direktvergabe. Die Unwirksamkeit kann nur innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden kann.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/04/2022

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