Vergabe von Fortbildungskursen für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und Lehrkräfte im Seiteneinstieg - MBJS Referenznummer der Bekanntmachung: V 03_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mbjs.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Fortbildungskursen für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und Lehrkräfte im Seiteneinstieg - MBJS
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität im Land Brandenburg werden im Rahmen der Fortbildung von Lehrkräften mit Lehramtsbefähigung und Lehrkräften ohne grundständige Lehramtsausbildung Qualifizierungsmaßnahmen an einen externen Anbieter für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
Diese Maßnahmen umfassen die drei Bereiche
- "Fortbildungskurse Fachdidaktik",
- "Digitale Unterrichtsentwicklung" und
- "1-monatige Vorabqualifizierung im Rahmen der Pädagogischen Grundqualifizierung"
und werden in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) organisiert sowie durchgeführt.
Die Dienstleistungen haben einen Umfang von mindestens 1 Kurs pro Jahr und maximal 20 Kursen pro Jahr.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fortbildungskursen für Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung und Lehrkräfte im Seiteneinstieg - MBJS
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JRQG0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.