Mitarbeiter- und Sozialberatung im Geschäftsbereich des MdFE Referenznummer der Bekanntmachung: 12-11-O 1080/A2022#A01#V2022#V043
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mdfe.brandenburg.de/mdfe/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mitarbeiter- und Sozialberatung im Geschäftsbereich des MdFE
Die Mitarbeiter- und Sozialberatung umfasst die psychosoziale Betreuung aller im Geschäftsbereich des Auftraggebers tätigen Beschäftigten bei vielfältigen Problemlagen. Sie wird primär auf Initiative der / des Beschäftigten erbracht. Diese haben dazu die Möglichkeit, die Mitarbeiter- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen.
Die Auftragnehmerin / Der Auftragnehmer soll für die Beschäftigten von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr sowohl telefonisch erreichbar als auch persönlich ansprechbar sein.
Die persönliche Beratung und Betreuung kann sowohl in eigenen Räumen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers (Beratungsstelle) als auch vor Ort in den o. g. Dienststellen - d. h. die / der Beratende besucht die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz - erfolgen. Bei Bedarf sind mit dem Einverständnis der / des Beschäftigten Hausbesuche bzw. eine Begleitung in Kliniken, zu Behörden und anderen öffent-lichen Institutionen zulässig. Die persönlichen Beratungs- und Betreuungsgespräche sollen jedoch überwiegend in der Beratungsstelle durchgeführt werden; diese müssen sich im Land Berlin oder im Land Brandenburg befinden.
Um die Dienststellen kennenzulernen und sich und das Beratungsangebot vorzustellen, besucht die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer zu Beginn der Vertragslaufzeit alle Dienststellen. Gegebenenfalls kann das gegenseitige Kennenlernen auch online durchgeführt werden.
Bei Bedarf soll eine Weitervermittlung an auf den jeweiligen von der ratsuchenden Person angesprochenen Bereich spezialisierte Beratungsstellen, vorzugsweise im Land Brandenburg, erfolgen. Ausgeschlossen von der Mitarbeiter- und Sozialberatung sind kostenpflichtige Untersuchungen, Heilbehandlungen und Therapien.
Die Beschäftigten haben das Recht, die Mitarbeiter- und Sozialberatung in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Dienststelle darüber informiert wird. Eine vorherige Anfrage oder Mitteilung an vorgesetzte Stellen ist ausdrücklich nicht erforderlich. Über den Inhalt der Mitarbeiter- und Sozialberatung darf die Dienststelle durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer nur und insoweit informiert werden, wie dies von der / dem Beschäftigten ausdrücklich, schriftlich gewünscht und zugelassen wird. Die Berichtspflicht bleibt unberührt.
Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
Insgesamt sind 5.012 Personen zu betreuen (Stand: 1. Januar 2022). Schwankungen der Beschäftigten-zahlen führen zur entsprechenden Anpassung der Beratungsleistungen der Auftragnehmerin / des Auf-tragnehmers, nicht jedoch zu einer Anpassung der Pauschalvergütung; die Option der Neuevaluation der Pauschalvergütung in Zusammenhang mit dem Beginn der neuen Legislaturperiode bleibt hiervon unbe-rührt (s. 5. Preisstellung).
Vertragsbeginn wird der 1. August 2022 sein. Da der Vertrag für die Dauer von 2 Jahren mit der Option der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr geschlossen werden soll, wird die Leistung längstens bis zum 31. Juli 2026 erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aus Sicht des Auftraggebers stellen Erfahrungen mit der psychologischen und sozialen Betreuung und insbesondere mit Problemlagen, die speziell bei Beschäftigten von öffentlichen Verwaltungen auftreten einen Referenzpunkt mit erheblicher Bedeutung dar. Daher hat die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der Mitarbeiter- und Sozialberatung bei psychischen und sozialen Problemen im Arbeits- und Privatleben für Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu verfügen.
Die Beurteilung der Eignung der Bieterin / des Bieters erfolgt unter folgenden Maßgaben:
- Die Erfahrungen sind, soweit möglich, durch Referenzen nachzuweisen, aus denen mindestens die beratene Institution und der Zeitrahmen tag-genau hervorgeht. Kann kein unmittelbarer Nachweis erbracht werden, genügt eine Eigenerklärung mit eigenhändiger Unterschrift der Bieterin / des Bie-ters, in der die Unmöglichkeit des Nachweises erklärt wird - Begründung ist nicht erforderlich - und die Richtigkeit der Angaben versichert wird. Die Nachweise bzw. ein Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen.
- Es können mehrere Referenzen pro Bieterin / Bieter in Summe berücksichtigt werden. In diesem Fall werden die vollen Monate addiert.
- Referenzen von vor Oktober 1990 können nicht anerkannt werden.
- Der Auftraggeber behält es sich vor, die beratenen Institutionen zu kontaktieren und Erfahrungsbe-richte einzuholen. Werden Sachverhalte geschildert, die nach dem damaligen Vertrag zu einer Kün-digung geführt haben oder nach dem zu schließenden Vertrag eine Kündigung rechtfertigen würden, kann die Referenz von der Bewertung ausgeschlossen werden.
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Siehe Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMVRQJC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3