Abrufrahmenvereinbarung Elektro/Haustechnik MPG 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: MPG/Ze-2022-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam-Golm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpikg.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.mpg.de/einkauf/beschafferprofil
Abschnitt II: Gegenstand
Abrufrahmenvereinbarung Elektro/Haustechnik MPG 2022
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Elektro- und Haustechnikbedarf für die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, wobei beabsichtigt ist, eine Abrufrahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Berlin vertreten durch die :
Generalverwaltung, Hofgartenstraße 8, 80539 München
und das Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung, Am Mühlenberg 1, 14476 Potsdam
Deutschland
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Elektro- und Haustechnikbedarf für die Institute der Max-Planck-Gesellschaft mittels Abrufrahmenvereinbarung, wobei beabsichtigt ist, eine Abrufrahmenvereinbarung mit zwei Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nut-zern zugänglich gemacht.
Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, zwei Auftragnehmer zu finden, der auf Abruf aus einer Abrufrahmenvereinbarung den Auftraggeber mit Elektro- und Haustechnikartikeln versorgt.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die Max-Planck-Gesellschaft und 2. Verkauf und Lieferung von Produkten aus dem Bereich Elektro/-Haustechnik, wie Kabel, Leitungen, Leuchtmittel, Kanal und Rohr, Kleinmaterial (Verbindungsstecker, Lichtschalter, Kabelbinder, Schalter, Steckdosen etc.)
Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (24 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertrags- und Leistungsbeginns.
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertrags- und Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, verlängert sich die Abrufrahmenvereinbarung um jeweils 1 weiteres Jahr. Insgesamt läuft die Abrufrahmenvereinbarung nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt insgesamt [Betrag gelöscht] Euro (Schätzwert/Schätzmenge) für sämtliche Vertragsparteien (2). Aus den im Rahmen dieser Vergabe geschlossenen Abrufrahmenvereinbarungen können insgesamt höchstens [Betrag gelöscht] Euro über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchstwert/Höchstmenge).
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertrags- und Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jährliche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, verlängert sich die Abrufrahmenvereinbarung um jeweils 1 weiteres Jahr. Insgesamt läuft die Abrufrahmenvereinbarung nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal 2 Jahre (24 Monate) weiter (Optionslaufzeit). Der Vertrag endet definitiv am 31.8.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Unternehmensdarstellung (Erklärung)
-Berufs- oder Handelsregistereintragung (Erklärung)
-Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Erklärung und Nachweis)
-Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Erklärung)
-Umsatzdarstellung (Erklärung) zum Gesamtjahresumsatz und spezifischer Jahresumsatz
- Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (Erklärung)
-Unternehmensreferenzen (Erklärung)
-Betriebsbereitschaft Online-Shop (Erklärung)
-Bevorratungs- und Lieferorganisation
-Nichtvorliegen eines Zuschlags- und Erfüllungsverbotes (Russland-Sanktionen)
-Erklärungen zur Bietergemeinschaft
-Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen
-im Falle der Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft
-Umweltmanagement (Erklärung)
-Qualitätssicherung (Erklärung)
Nachweis der Zertifizierung nach DIN/EN/ISO 9000 ff - Nachweis der Zertifizierung nach DIN oder vergleichbar
ISO 14001(Umweltmanagement) oder EG - Öko - Audit/ EMAS (wünschenswert) oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlich 1. Halbjahr 2026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.