Konditionierung Restloch 28
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: D-01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konditionierung Restloch 28
Das Ziel der Konditionierung des Restloches 28 ist die Aufwertung stark bergbaulich geprägter Grundwasserabflüsse, um dieses Wasser schadlos in das sich anschließende Vorflutsystem ableiten zu können. Derzeit erfolgen alle 3 bis 4 Wochen mit einer Dauer von ca. 3 Tagen die Nachsorgebehandlungen/Konditionierungen des Wasserkörpers des RL 28. Die Konditionierung des RL 28 soll mittels einer mobilen Austragseinheit zur bedarfsgesteuerten Feindosierung erfolgen. Es sollen die Konditionierungsmittel Kalkhydrat und Kalksteinmehl zum Einsatz kommen. Die Realisierung der Maßnahme (Errichtung der mobilen Austragseinheit sowie monatliche Konditionierungsmaßnahmen) ist vom 01.10.2022 bis zum 31.12.2025 mit der Option für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Die Errichtung der gesamten Anlage muss innerhalb der ersten Monatshälfte 10/2022 erfolgen, damit im gleichen Monat noch die erste Neutralisationsmaßnahme durchgeführt werden kann.
Land Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Stadt Schwarzheide
Neutralisationsmittel (Kalksteinmehl und Kalkhydrat) liefern (ca. 1.000 t Kalksteinmehl und ca. 300 t Kalkhydrat pro Jahresscheibe); Nachsorgeneutralisation durchführen; Baustelle einrichten, vorhalten und beräumen, Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben einer mobilen Austragseinheit einschließlich aller zugehöriger funktionaler Einheiten und Verbindungselemente, Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Fernüberwachung und Dokumentation, ingenieurtechnische Begleitung Vermessungsleistungen.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
Für die Nachsorgeneutralisation ist in den Wasserkörper Neutralisationsmittel (Kalkprodukte) in Form einer Suspension (2-3%ig) einzubringen, um den pH-Wert des Seewassers auf rund 7,0 anzuheben. Dabei kann die Suspension fertig angeliefert oder vor Ort hergestellt werden. Für das Anmischen vor Ort kann Seewasser verwendet werden. Um die Suspension in das Wasser einzubringen und eine gleichmäßige Vermischung zu erreichen, muss der Eintrag unter der Wasseroberfläche mit einer Mindestaustrittsgeschwindigkeit von 8,0 m/s erfolgen.
Gemäß der „Wasserrechtliche(n) Erlaubnis zum Einleiten von Stoffen in das Oberflächenwasser des Restloch 28 zur Neutralisation mit Kalkprodukten“ gelten für die Einhaltung der Ausleitkriterien in die Vorflut Schwarze Elster folgende Grenzwerte:
pH: 6 – 8,5
Eisen ges.: 3 mg/l
Eisen gel.: 1 mg/l
Zur Erreichung dieser Ausleitkriterien sind die Neutralisationsmittel Kalksteinmehl und Kalkhydrat zugelassen.
Neutralisationsmaßnahme/Konditionierung
Bisher erfolgte alle 3 bis 4 Wochen die Konditionierung des RL 28, wobei über eine Dauer von 3 Tagen die entsprechenden Kalkprodukte in das Seewasser kontinuierlich über einen Zeitraum von ≥ 20 h eingebracht wurden. Je Konditionierungsmaßnahme wurden bisher ca. 75 … 80 t Kalkprodukte eingesetzt, pro Tag wurden demnach ca. 25 t Kalkprodukte eingebracht.
Der AN hat vor einer Nachsorgekampagne den Eintragsort, den Volumenstrom, die Feststoffkonzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis der Kalkprodukte, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie den Eintragsstart und die Eintragsdauer mit dem AG abzustimmen und bestätigen zu lassen.
Das Konditionierungsintervall sowie die Menge des Neutralisationsmittels können sich entsprechend der Seewasserbeschaffenheit infolge Grundwasserzutritts ändern.
Neutralisationsmittel
Für die Konditionierung des Restloches 28 kommen aus dem Kalkproduktportfolio folgende Einsatzstoffe zum Einsatz:
- Kalksteinmehl (KSM)
- Kalkhydrat (KH)
Die zum Einsatz kommenden Neutralisationsmittel werden nicht verändert. Bei Erfordernis erfolgt eine Kombination aus den Neutralisationsmitteln pro Zyklus (Bspw.1. Tag Kalkhydrat, 2. u. 3. Tag Kalksteinmehl) Die erforderlichen Materialeigenschaften sind den entsprechenden LV-Positionen zu entnehmen. Die Wahl des spezifischen Neutralisationsmittels aus dem Bereich der Einsatzstoffe Kalksteinmehl und Kalkhydrat hat den Mindestanforderungen der LV-Positionen gerecht zu werden.Der AN hat bei Bedarf den kombinierten Einsatz der beiden benannten Neutralisationsmittel zu gewährleisten und den erforderlichen Aufwand für die Gestellung (ggf. Antransport nur halbe Lastzüge oder Silo, tageweise oder zyklusweise) einzukalkulieren.
Die Angabe über die Kombination der Kalkprodukte wird vor jeder Bekalkungsmaßnahme vom AG vorgenommen.
siehe Punkt II.2.11) Angaben zu Optionen
Konditionierung des Restloch 28 in den Jahren 2026 und 2027
Neutralisationsmittel (Kalksteinmehl und Kalkhydrat) liefern (ca. 1.000 t Kalksteinmehl und ca. 300 t Kalkhydrat pro Jahresscheibe); Nachsorgeneutralisation durchführen; Baustelle einrichten, vorhalten und beräumen, Bereitstellen, Vorhalten und Betreiben einer mobilen Austragseinheit einschließlich aller zugehöriger funktionaler Einheiten und Verbindungselemente, Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, Fernüberwachung und Dokumentation, ingenieurtechnische Begleitung Vermessungsleistungen.
Vergabenummer: 2202400104
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44VgVnachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123, 124 und 125 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) bestehen
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemeinen zugänglichen Listen z. B. der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) einer Eigenerklärung zur Eignung akzeptiert.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach VgV § 45 nachweisen, sind mit dem Angebot einzureichen:
- (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) .
- (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angaben pro Jahr)
- Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben.
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) akzeptiert.
- Der Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit i.S. § 123 GWB von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird bei Erfordernis der Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt.
— (§ 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 2 VgV) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (siehe „Möglicherweise geforderte Mindeststandards");
Folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
a) für Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
b) für sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträgein Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl desUnternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu übergeben:
- 1 Referenz für Konditionierung von Tagebaurestseen mit mobiler Einheit, in den letzten, höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
- Die Referenz muss mindestens folgende Angaben aufweisen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;Ausführungszeitraum
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch beizulegen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Baustelleneröffnung folgende Nachweise zu übergeben:
- Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis sowie Berechnung für Eisdruck/Nachweis Winterbetrieb für die Austragseinheit,
- Produktdatenblätter der Kalkprodukte
- Nachweis über winterfeste Auslegung und Säurebständigkeit der gesamten Anlage
- Angaben zu Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages (Geräteverzeichnis LMBV_GV)
- Eine vom Betreiber/Auftragnehmer erstellte Betriebsanweisung nach § 7 ABBergV für den gefahrlosen Umgang der einzusetzenden Betriebsstoffe ist zu übergeben.
- Die geforderten Nachweise sind durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen.
Fremdsprachigen Dokumentationen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Die Nachweise und Prüfberichte sind dem AG mit Baustelleneröffnung zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen / ja.
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Pkt. C):
— Eigenerklärung wg. Art.5k EU-VO 2022-576_Sanktionen
— 221/222 Angaben zur Preisermittlung/sonstige Preisermittlungsgrundlagen
— LMBV-Auf-Pers-L-DL
— Formblatt 234 — Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend);
— Formblatt 235 — Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend);
— Formblatt 124-LD Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Präqualifikationsverzeichnis;
— Bieterinformationen während der Angebotsfrist (soweit zutreffend).
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Pkt. D):
— Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer;
— Formblatt 236 — Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
— 217 Covid-19 bedingte Mehrkosten Anlage zum Erlass Mehrkosten am Bau
— 223 Aufgliederung der Einheitspreise/Urkalkulation/sonstige Preisermittlungsgrundlagen
— Urkalkulation
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ort: entfällt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lmbv.de