Betriebsführung Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsfelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Straßenbeleuchtung
Gegenstand des Auftrags ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Ludwigsfelde, bestehend u.a. aus Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Dokumentation.
Die Leistungen umfassen unter anderem:
- Betrieb und Instandhaltung (Störungsbeseitigung, Inspektion, Wartung etc.)
- Erneuerung (Ersetzen von Lichtmasten und Leuchtenträgern)
- Bestandsdokumentation und Berichtswesen
Stadt Ludwigsfelde 14974 Ludwigsfelde
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Ludwigsfelde, bestehend u.a. aus Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Dokumentation. In der Stadt Ludwigsfelde bestehen derzeit 4.553 Lichtpunkte. Die vorgenannten Leuchtpunkte stehen im Eigentum der Stadt Ludwigsfelde; sie sind vollständig vom Straßenbeleuchtungsvertrag umfasst.
Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges, insbesondere
- die Bestellung eines Anlageverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100
- das Störungsmanagement
- die Arbeitsvorbereitung für sämtliche Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten
- die Dokumentation des gesamten Anlagenbestandes sowie des Betriebs und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage
- Informationspflichten/Reporting
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung, inklusive der Störungsbeseitigung sowie das Beseitigen von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund von höherer Gewalt. Die Erneuerung beinhaltet alle Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage einschließlich Planungsleistungen für Erneuerungsmaßnahmen.
Leistungsbestandteil sind nicht Neubaumaßnahmen und Stromlieferungen.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag verlängert sich um fünf weitere Jahre, sofern er nicht 12 Monate vor Ablauf des Leistungszeitraums durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Der Straßenbeleuchtungsvertrag endet spätestens am 31.12.2037, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es werden von allen geeigneten Bewerbern maximal 5 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als fünf Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der aus den Referenzprojekten ersichtlichen Erfahrungen der Bewerber mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand. Dabei werden Referenzprojekte positiv berücksichtigt, die der ausgeschriebenen Leistung möglichst nahekommen.
Die Bewertung und Gewichtung der Angaben im Formular Referenzprojekte (Anlage zum Teilnahmeantrag) lautet wie folgt:
1) Vergleichbarkeit der Projektlaufzeit - 40 %
Projektlaufzeit 180 Monate oder mehr - 5 Punkte;
Projektlaufzeit 144-179 Monate - 4 Punkte;
Projektlaufzeit 120-143 Monate - 3 Punkte;
Projektlaufzeit 96-119 Monate - 2 Punkte;
Projektlaufzeit 60-95 Monate - 1 Punkt;
Projektlaufzeit 59 Monate oder weniger - 0 Punkte.
2) Vergleichbarkeit der Zahl der betreuten Lichtpunkte - 60 %;
Zahl der betreuten Lichtpunkte 4.500 oder mehr - 5 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 4.001 und 4.449 - 4 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 3.501 und 4.000 - 3 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 3.001 und 3.500 - 2 Punkte;
Zahl der betreuten Lichtpunkte zwischen 2.501 und 3.000 Lichtpunkte - 1 Punkt;
Zahl der betreuten Lichtpunkte 2500 (Mindestanforderung) 0 Punkte.
In jedem der vorgenannten Kriterien sind maximal 5 Punkte erreichbar. Die Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb ergibt sich aus der Summe der mit der jeweiligen Gewichtung multiplizierten Punkte. Bei mehreren eingereichten Referenzen wird zu den vorstehenden Kriterien 1) und 2) das arithmetische Mittel aus den jeweiligen Referenzangaben gebildet.
Die 5 Unternehmen mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss Mitglied in einer Berufsgenossenschaft sein.
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage
Der Bewerber muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden vorhalten.
Nachweis: Eigenerklärung des Bewerbers in der Bewerbungsunterlage
a)
Anzahl der in den Kalenderjahren 2018/2019/2020 jahresdurchschnittlich und aktuell im Gesamtunternehmen Beschäftigten; Anzahl der in den Kalenderjahren 2018/2019/2020 jahresdurchschnittlich und aktuell im Bereich des Betriebs, der Instandhaltung und Erneuerung von Straßenbeleuchtung Beschäftigten; Gesamtumsätze in Euro (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Umsatz des Unternehmens mit Betrieb und Instandhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Erneuerungsleistungen in EU (ohne MwSt.) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis zu a): Eigenerklärung des Bewerbers in Bewerbungsunterlage
b)
Referenzen über die Tätigkeit im Bereich Straßenbeleuchtung in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens eine Referenz angeben, die den Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit entspricht. Es gelten die folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit:
Die Referenz umfasst kumulativ
- die Leistungsbestandteile Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung, Bestandsdokumentation und Berichtswesen
- mindestens 2.500 Leuchtstellen
- eine Vertragslaufzeit von mindestens 48 Monaten
Nachweis: zu b): Referenzliste entsprechend Muster in den Bewerbungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDBR3SS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.