Stadt Cottbus - OV 10-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 006: Stahlbau - Hallendachkonstruktion - Referenznummer der Bekanntmachung: OV 10-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 10-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 006: Stahlbau - Hallendachkonstruktion -
Los 006: Stahlbau - Hallendachkonstruktion
Grundschulzentrum Hallenser Straße - Sporthalle Hallenser Str. 5a 03046 Cottbus
Bei der zu errichtenden Sporthalle handelt es sich um eine 1,5-fach-Halle sowie den angrenzenden 1-geschossigen Sozialtrakt.
Das Dachtragwerk der Halle wird als Trapezblechdeckung auf Stahl-Fachwerk-Trägern errichtet.
Die fünf Stahlträger spannen in Querrichtung über die Halle und haben eine Länge von ja 19,17m.
Zur Aussteifung gibt es zudem Windverbände in Längs- und Querrichtung sowie Koppelstäbe in Längsrichtung der Halle.
Beginn Werkplanung: ab 13. KW 2022
Baubeginn: 22. KW 2022
Bauende: 29. KW 2022
In Bauberatungen festgelegte und/oder in fortlaufend geführtem Bauablaufplan festgeschriebene Termine sind bindend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Profil Stahl- und Metallbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.cottbus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYR02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]