Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU VgV 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://okmhb.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leinemann-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen
Objektplanung Gebäude zur Restaurierung, denkmalgerechten Sanierung, Ertüchtigung und Ergänzung der Gebäude der denkmalgeschützten ehem. Kachelofenfabrik A. Schmidt Lehmann in Velten zum Museumsstandort.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf dem von dem Auftraggeber erworbenen Gelände befindet sich das 1899 erbaute Gebäude einer erst 2017 stillgelegten ehemaligen Kachelofenfabrik nebst mehreren Nebengebäuden; in dem Obergeschoss des Hauptgebäudes befindet sich das Ofenmuseum, in einem Nebengebäude das Keramikmuseum Hedwig Bollhagen. Das Hauptgebäude und Teile der Nebengebäude stehen unter Denkmalschutz. Die sanierungsbedürftigen Gebäude sollen bei laufendem Betrieb der Museen als Museumsstandort für die vorhandenen und weitere Museen sowie zur Darstellung der ehemaligen Fabrik als Technikdenkmal ertüchtigt und durch Erweiterung eines Nebengebäudes erweitert werden. Hierbei ist die vorhandene Gebäudesubstanz soweit möglich nicht nur zu erhalten, sondern auch sichtbar zu lassen. Auch Freianlagen sind zu planen.
Beauftragt werden die Leistungen nach §§ 34, 39 HOAI Leistungsphasen 5 bis 8 auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Baugenehmigung für fünf Bauabschnitte - sowie zusätzlich für einen Bauabschnitt auch die Leistungsphasen 2 bis 4.
Das Honorar ist als Pauschalfestpreis inkl. Mwst. (derzeit 19 %) anzubieten.
Die Arbeiten werden aus Fördermitteln finanziert, so dass die Planung die Einhaltung des hierdurch vorgegebenen Kostenrahmens sicherzustellen hat. Ferner ist dies bei der von dem Bieter mit zu betreuenden Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen.
Die Planungsarbeiten müssen so abgeschlossen werden, dass Bauarbeiten möglichst bereits im Jahr 2022 begonnen und 2023 abgeschlossen werden können, da dies zur Erhaltung der Fördermittel erforderlich ist.
Bei der Planung für die vorgenannten Bauarbeiten sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:
Die Belange des baulichen Denkmalschutzes sind in besonderem Maß zu beachten, bei Neubaumaßnahmen auch im Rahmen des Ensembleschutzes. Die Maßnahmen sind im Vorfeld der Ausführung und im Fortschritt der einzelnen Planungsschritte stets mit dem Brandenburgischen Landesdenkmalamt/der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie dem Bauherrn abzustimmen.
Da das Ensemble der historischen Kachelofenfabrik insgesamt historisch und stadtbildlich prägend ist, verlangt der Auftraggeber, dass die historische Bausubstanz nicht nur, soweit dies irgend möglich ist, erhalten wird, sondern auch sichtbar bleibt, insbesondere auch um das Gesamtbild des historischen und denkmalgeschützten Gebäudebestandes zu erhalten. Auch die neu zu erstellenden Teile sollen bei der Auswahl der sichtbaren Bauteile an die historische Substanz optisch angeglichen werden.
Die bauliche Realisierung wird im laufenden, musealen Betrieb stattfinden, für die Nutzungsaufrechterhaltung während der Baudurchführung sind in Abstimmung mit der Museumsleitung und dem Förderverein entsprechende Provisorien der Besucherlenkung, Baustellenlogistik und Aufrechterhaltung der technischen Gebäudeausrüstung vorzusehen.
Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Der Auftraggeber fordert, dass bei der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt (z.B. Freianlagenplanung, sowie die hierfür jeweils vorgesehenen Unterauftragnehmer benannt werden.
Im Zuge der Begehung und späteren Baudurchführung von Maßnahmen im Dach insbesondere der ehem. Schlosserei und Plessalager sind die besonderen Arbeitsschutzbedingungen im Umgang mit womöglich gesundheitsgefährdenden Holzschutzmitteln (z. B. Hylotox) zu berücksichtigen, da möglicherweise Dachstühle der Anlage in unterschiedlichen Konzentrationen u.a. von DDT und Lindan kontaminiert sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des/der Projektverantwortlichen, Nachweis der Bauvorlageberechtigung des Gebäudeplaners,
— bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs. 1 VgV.
Ist eine Vergabe von Unteraufträgen für Teile der zu beauftragenden Leistung beabsichtigt, sind bei der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, sowie die hierfür jeweils vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Das gilt insbesondere für Nachunternehmer im Bereich Freianlagenplanung. Nach den Vertragsbedingungen sind Unteraufträge, die nicht in dem Angebot benannt worden sind, nicht zulässig. Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen, müssen die unter Ziff. III.1.1)-III.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Angebot vorgelegt werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben für dieses Unternehmen entsprechend zu machen.
— Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich Objektplanung der Restaurierung, Sanierung und Ertüchtigung sowie der Modernisierung von unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäuden für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019),
— Versicherungsschein oder Erklärung zur Versicherung gem. Ziff. III.2.2) der Bekanntmachung.
— durchschnittlich mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto Umsatz im Tätigkeitsbereich Objektplanung der Restaurierung, Sanierung und Ertüchtigung sowie der Modernisierung von unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäuden in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Angabe und Beschreibung von Referenzen über vergleichbare Leistungen (Objektplanung für die Sanierung und Ertüchtigung von unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäuden, bei denen die vorhandene Bausubstanz weitestgehend zu erhalten und sichtbar zu halten war sowie für die Errichtung ergänzender Neubauten im Denkmalbestand) aus den letzten 5 Geschäftsjahren, bei denen die Leistungsphase 8 nicht vor 2017 erbracht worden ist und bis zum Ende der Angebotsfrist abgeschlossen wurde.
Es ist bei den Referenzen jeweils anzugeben die Bezeichnung des Projekts, die beauftragten Leistungsphasen, der Bruttohonorarrechnungswert, die Leistungszeit, die BGF, die Baukosten des Auftraggebers (KGR 300-400) und ein Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer, max. 4 DIN A4 Seiten pro Objekt.
Angesichts der in der Leistungsbeschreibung dargestellten besonderen Anforderungen an die zu planenden Baumaßnahmen können als Referenzobjekte nur Aufträge berücksichtigt werden, in deren Rahmen unter Denkmalschutz stehende Bestandsgebäude zu restaurieren, zu sanieren und/oder zu ertüchtigen waren sowie als Neubau im Denkmalbestand errichtet wurden, wobei die historische Bausubstanz weitestgehend zu erhalten und sichtbar zu halten war.
— Der Bieter hat die technischen Fachkräfte bzw. technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben.
Mindestens eine Referenz für die Erbringung von vergleichbaren Objektplanungsleistungen bei Bestandsgebäuden.
Soweit Planungs- und Objektüberwachungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäßer Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. (Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen).
— Der Bieter muss im Hinblick auf die erheblichen Risiken, die sich aus einem Verlust der Fördermittel bei einer Verzögerung der Bauausführung ergeben eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmen unterhalten. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bieters nachgewiesen werden, mit derer den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert,
— Es gelten die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.