bergbautechnischen Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
bergbautechnischen Beratungsleistungen der Bund-Länder Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung
Die GS StuBA beabsichtigt, fachtechnische Prüf- und Beratungsleistungen extern an einen Auftragnehmer zu vergeben. Gesucht wird dabei eine Einzelperson, die Leistungen auf dem Gebiet Bergbau/Bergbausanierung, vorzugsweise des Braunkohlenbergbaus erbringt.
Zur Unterstützung der GS StuBA müssen folgende Beratungsleistungen erbracht werden:
1. Plan/Budgetprüfung von Leistungen und Kosten zur Braunkohlesanierung für das Folgejahr (jeweils Ende Oktober, Anfang November)
2. Mitwirkung bei der Prüfung von Teilobjekt-, Finanzierungs- und Änderungsanträgen (viermal jährlich in einem Prüfzeitraum von drei Wochen)
3. Mitwirkung beim begleitenden Controlling
4. Mitwirkung beim nachlaufenden Controlling
5. Durchführung von Sonderprüfungen und Bearbeitungen anhand separater Aufgabenstellungen bei der Sanierung untertägiger Hohlräume des Braunkohlentiefbaus und Tagebaue des Braunkohlenbergbaus, insbesondere bei der geotechnischen Sanierung von Innenkippen
Berlin
Es ist im Rahmen des Controllingauftrags der Geschäftsstelle vorgesehen, dem Auftragnehmer einzelne Sanierungsprojekte und Teilobjekte zur Betreuung zuzuweisen.
Der Auftragnehmer hat sich in die datenbankgestützte Prüfarbeit der GS StuBA (MS-Access-basierte Prüfdatenbank als Eigenentwicklung) einzuarbeiten und die formalen Regelungen der Braunkohlesanierung (insbesondere Allgemeine Bestimmungen zum Antragsverfahren, § 3-Grundsätzepapier) anzuwenden.
Der Auftragnehmer muss über umfangreiche Kenntnisse zu Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesberggesetzes (BBergG) einschließlich der länderspezifischen Regelungen (z. B. Sächsische Hohlraumverordnung) verfügen.
Die Beratungsleistungen werden insbesondere für die Abteilung Technik der GS StuBA erbracht; für die Koordination und Leistungsabnahme ist der Leiter der Abteilung Technik verantwortlicher Ansprechpartner. Im Regelfall findet monatlich eine Abstimmung zur Koordination und Leistungsabnahme zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer statt.
Die Beratungsleistungen wie Stellungnahmen und Prüfberichte sind vom Auftragnehmer in deutscher Sprache zu verfassen und zu präsentieren.
Die Punkteberechnung anhand der Angaben wird folgendermaßen durchgeführt und kann der Anlage Berechnungstabelle „Nutzwertanalyse Bewerberauswahl“ entnommen werden:
• 0 Referenzen: 0 Punkte
• 1 Referenz: 1 Punkt
• 2 Referenzen: 2 Punkte
• 3 Referenzen: 3 Punkte
Zur weiteren Auswahl werden die fünf Bewerber zugelassen, die die höchste Punktzahl bei den Auswahlkriterien aufweisen. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
Darüber hinaus muss der Mindestgrad an Eignung gemäß Anlage "Nutzwertanalyse Bewerberauswahl" >= 30 % betragen.
1. Spezifische bergbautechnische Kenntnisse
Zur Aufgabenerfüllung sind durch den Auftragnehmer spezifische bergbautechnische Kenntnisse in folgenden Bereichen erforderlich:
a) Sanierung unverdichteter Innenkippen/Kippensysteme mit setzungsfließgefährdetem Kippenmaterial
b) Altbergbausanierungsverfahren/Untertägiger Bergbau auf Braunkohle
c) Sicherung/Sanierung von ehemaligen Filterbrunnen
Für jeden der beschriebenen Bereiche nennt der Auftragnehmer maximal drei Referenzen pro Bereich. Dabei dürfen die Referenzen gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als acht Jahre sein.
2. Erfahrungen in der Abwicklung von anderen vereinigungsbedingten Altlasten
Der Auftragnehmer weist Erfahrungen in der Abwicklung von anderen vereinigungsbedingten Altlasten, insbesondere von nicht privatisierten Bergbaubetrieben, auf. Hierzu sind maximal drei Referenzen zu benennen. Dabei dürfen die Referenzen gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als acht Jahre sein.
3. Nationale oder internationale Beratungstätigkeit im Bereich Bergbaustilllegung/ Bergbausanierung
Der Berater verfügt über Referenzen über eine nationale oder internationale Beratungstätigkeit im Bereich Bergbaustilllegung/ Bergbausanierung. Hierzu sind maximal drei Referenzen zu benennen. Dabei dürfen die Referenzen gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als acht Jahre sein.
4. Tätigkeit in Fach- und Berufsverbänden sowie Veröffentlichungen
Erfahrungen des Auftragnehmers aus der Tätigkeit in Fach- und Berufsverbänden sowie Veröffentlichungen mit Bezug zu der hier beschriebenen Prüf- und Beratungstätigkeit sind aufzuführen. Bei der Tätigkeit in Fach- und Berufsverbänden ist anzugeben, ob und wenn ja in welchen Fachausschüssen u. ä. der Verbände mitgewirkt wird. Hierzu sind maximal drei Referenzen zu benennen. Diese drei Referenzen dürfen maximal zwei Veröffentlichungen beinhalten. Dabei dürfen die Referenzen gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als acht Jahre sein.
Die Vertragsdauer beträgt vier Jahre, davon die letzten zwei Jahre als Option zur Verlängerung des Prüf- und Beratungsverhältnisses. Für das Angebot sind die zwei Jahre der festen Vertragsdauer plus der Optionsjahre einzukalkulieren. Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Erklärungen und Nachweise sind jeweils mit einem digitalen Exemplar (PDF-Format) einzureichen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, durch einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis, nicht älter als 3 Monate oder einen gleichwertigen Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit. Angaben zur auftragsbezogenen Zusammenarbeit mit Dritten, unter Ausweisung der Bereiche und Art der Zusammenarbeit inklusive der Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie fachlichen Eignung der anderen Leistungserbringer, auch für Bewerbergemeinschaften (als vorläufigen Beleg der Eignung wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. die jeweilige Nummer des Bewerbers/Bieters in den allgemein zugänglichen Listen z. B. des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer-und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) akzeptiert.
Benennung der technischen Fachkräfte nach § 46 (3) Nr. 2 und 6 (VgV) unter Ausweisung der erforderlichen beruflichen Qualifikation. Als Nachweis, dass der Bewerber nicht im Sinne des § 123 (1-3) GWG von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, ist durch den Bewerber ein entsprechender Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes gemäß § 48 (4) VgV vorzulegen.
Erklärungen zu § 123 (4) und 124 (1) Nummer 2 GWG sind durch eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellten Bescheinigung mit der Bewerbung vorzulegen. Alternativ können Bescheinigungen durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden bzw. bei Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eidesstatt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt (siehe auch § 48 VgV).
Zur Erbringung der Prüf- und Beratungsleistungen ist durch den Auftragnehmer der erfolgreiche Abschluss einer Hochschulausbildung (Diplom/Master) in einem der folgenden oder vergleichbaren Studiengänge nachzuweisen:
• Bergbau
• Wirtschaftsingenieurwesen
• Geowissenschaften
Der Auftragnehmer weist anhand einer Eigenerklärung eine mindestens achtjährige Berufserfahrung nach, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar ist.
Weiterhin sind Referenzen für mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche einzureichen:
• Braunkohlesanierung
• Altbergbausanierung
• Stilllegung von Bergbauanlagen
• betriebswirtschaftliche Bewertung von bergbaulichen Sanierungen
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
• Beratenes Unternehmen / beratende öffentliche Einrichtung
• Auftrag/Aufgabe der Beratertätigkeit
• Vertragslaufzeit
• Persönlicher Anteil am Auftrag
• Ansprechpartner des / der beratenen Unternehmens / beratenen öffentlichen Einrichtung für evtl. Nachfragen
Dabei darf die Referenz gerechnet ab dem Tag der Ausschreibungsbekanntmachung nicht älter als acht Jahre sein.
Der Auftragnehmer stand bzw. steht in den letzten drei Jahren in keinem direkten Auftragsverhältnis oder als Nachunternehmer im Auftragsverhältnis mit der LMBV. Dies bedeutet, dass eine Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen der LMBV ausgeschlossen war bzw. ist. Im Falle der Beauftragung darf parallel kein Auftrag mit der LMBV eingegangen werden.
Der Auftragnehmer war in den letzten drei Jahren nicht Arbeitnehmer der LMBV.
Beide zuvor genannten Kriterien sind anhand einer Eigenerklärung durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Der Auftragnehmer belegt seine Eignung mit der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 Abs. 1 und § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 3 GWB (Formblatt 124).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei elektronischer Übermittlung der Teilnahmeanträge in Textform ist der Bewerber und die natürliche Person, die die Bewerbung abgibt, zu benennen.
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Die Teilnahmeanträge sind mit den unter Pkt. II 2.9 und III 1 der Auftragsbekanntmachung genannten Unterlagen bis zum 09.05.2022 bei o. g. Vergabestelle elektronisch in Textform unter www.lmbv-einkauf.de zu übermitteln. Nicht formgerechte Teilnahmeanträge müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Es sind am 09.05.2022 noch keine Angebote einzureichen.
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Mit dem Angebot haben (nur) die ausgewählten Teilnehmer zur Vorbereitung des Gesprächs ein Konzept einzureichen. Ein Nichteinreichen des Konzepts führt zum Ausschluss des Angebots.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]