Rahmenvereinbarung Aufarbeitung von Schadholz aus Borkenkäferbefall
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Aufarbeitung von Schadholz aus Borkenkäferbefall
Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Aufarbeitung von Schadholz in den Tagebaubereichen Spreetal, Lohsa, Laubusch, Scheibe, Burghammer und Skado
Landkreis Bautzen
- maschinelle Fällung, Aufarbeitung und Entrindung von abgängigen / abgestorbenen Bäumen mit Harvester, teilweise im Sperrbereich
- Rückung und Poltern von abgängigen / abgestorbenen Bäumen mit Forwarder, teilweise im Sperrbereich
- Hackung / Verwertung von abgängigen / abgestorbenen Bäumen mit mobilen Forsthackern, teilweise im Sperrbereich
- Transport
Die Beauftragung der konkreten Leistungen erfolgt durch einen separaten auftragsbezogenen Leistungsabruf zur Rahmenvereinbarung sowie durch Einweisungen vor Ort durch den AG.
Die Leistungserbringung erfolgt diskontinuierlich entsprechend der jeweiligen Leistungsabrufe durch den AG.
Vergabe-Nr.: 2204300133
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen.
Das Leistungsvolumen ist unverbindlich, ein Anspruch auf den Gesamtumsatz besteht nicht. Der Ansatz gilt der Angebotsauswertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufarbeitung von Schadholz in den Tagebaubereichen Spreetal, Lohsa, Laubusch, Scheibe, Burghammer und Skado
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit mehreren Bietern wurde gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Es wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]