AIP Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Installation Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VE046 NB3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AIP Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Installation Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Installation Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Leibniz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP) An der Sternwarte 16 14482 Potsdam
1x Deszentrales Antennensystem - Indoor-Mobilfunkversorgung mit 11 Inneneinheiten
- 1x BMA-System DIN 14675 / DIN 0833 bestehend aus 10 Ringen mit ca. 600 Ring-
Teilnehmer
- 1x EMA mit ca. 10 Sicherungsbereiche und 50 Meldergruppenmodule
- Anwendungsneutrales Datennetz als Hybridnetz bestehend aus:
- 160 LWL-Trunkkabel, vorkonfektioniert
- 35.000m Datenkabel mit ca. 1300 RJ-45-Moduljacks, Konfektionierung vor Ort
- 70m2 Doppelbodenanlage
- Anbindung Neubau über Leerrohrsystem an Bestandsgebäude
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4JB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]