Lieferung eines Mobil-Schreitbaggers Referenznummer der Bekanntmachung: WBVOC 02/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vetschau (Spreewald) OT Raddusch
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbvoc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mobil-Schreitbaggers
Lieferung eines Mobil-Schreitbaggers,
Fahrantrieb: 2wd
Zwei teleskopierbare Tatzenlafetten
Radlafetten mit gelenkten Antriebsrädern
Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau" Lindenstraße 2 03226 Vetschau (Spreewald) OT Raddusch
Lieferung eines Mobil-Schreitbaggers,
Fahrantrieb: 2wd
Zwei teleskopierbare Tatzenlafetten
Radlafetten mit gelenkten Antriebsrädern
Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems":
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang das Wertungskriterium c) Lieferzeit (vgl. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Mobil-Schreitbaggers
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schaanwald
NUTS-Code: LI0 Liechtenstein
Postleitzahl: 9486
Land: Liechtenstein
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://kaiser.li
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YC1RQ0R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.