IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung - LBV Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: V 05_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbv.brandenburg.de
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung - LBV Brandenburg
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beabsichtigt, bis Ende April 2023 ein neues IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung einzuführen.
Zu den Aufgaben des LBV gehören neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen, die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmenabrechnung.
Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes.
Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS).
Dieses IT-Verfahren DAS soll aufgrund veralteter Systemkomponenten und deren Software abgelöst werden.
Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe der Städtebauförderung automatisiert, medienbruchfrei und nutzerfreundlich, in einem IT-Verfahren abzubilden. Basis bilden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen.
Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Gulbener Str. 24 03046 Cottbus Sofern in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT-Erstellungsvertrag nichts anderes geregelt ist, ist der Ort der beim Auftraggeber zu erbringenden Leistungen der Standort des Auftraggebers in Cottbus.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Überlassung, Installation und nachfolgende Konfiguration einer Lösung, die alle Maßnahmen im Kontext der Städtebauförderung prozessual abbildet, die Migration des bestehenden Datenbestandes aus dem Altsystem DAS sowie die Schulung und Dokumentation des IT-Verfahrens.
Es soll ein Pflege- und Supportvertrag für die Software abgeschlossen werden, der auch ein Unterstützungs- und Weiterentwicklungskontingent enthält. Die Pflege umfasst
- die Bereitstellung verfügbarer Umgebungen, Patches und Updates unverzüglich sobald verfügbar,
- die Lieferung von Upgrades, Releases / Versionen unverzüglich sobald verfügbar.
Der künftige Auftragnehmer stellt zudem im Rahmen des Pflege- und Supportvertrags den Third-Level-Support zur Verfügung.
Alle Leistungen erfolgen stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)
- Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
- Mindestens zwei Referenzen hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte innerhalb der letzten drei Jahre
- Bestehendes Projektteam (1 Projektleiter + 2 weitere Mitarbeiter) und Angaben zu fachbezogenen Erfahrung-en der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter in der Umsetzung derartiger Projekte
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Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
_______________________________________________________ .............................................................................. Beginn und Dauer der Pflegevereinbarung: Beginnend mit dem Tag nach der Abnahme für die Dauer von maximal 4 Jahren. Nähere Einzelheiten sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT Erstellungsvertrag zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JR3DJ
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.