Los 3 - Dezentrale Entsorgung KMS 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen/OT Wünsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zweckverband-kms.homepage.t-online.de/Index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://blog.filipov-hiekel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Los 3 - Dezentrale Entsorgung KMS 2023-2024
Los 3 - Dezentrale Entsorgung KMS Zossen, 2023-2024
Zweckverband Komplexsanierung mittlerer Süden, KMS Zossen Berliner Allee 30-32 15806 Zossen/OT Wünsdorf Haupterfüllungsort ist das Los 3. Dazu gehören:
Dahlewitz,
Rangsdorf,
Rangsdorf/ OT Klein Kienitz
Rangsdorf/ OT Groß Machnow
Zossen
Zossen/ OT Dabendorf
Zossen/ OT Horstfelde
Zossen/ OT Schünow
Zossen/ GT Werben
Zossen/ OT Glienick
Zossen/ OT Nächst Neuendorf
Absaugen von Fäkalwasser und Fäkalschlamm aus den abflusslosen Sammelgruben aller privater Haushalte (einschließlich Kleingartenanlagen), gewerblicher Unternehmen und öffentlicher Einrichtungen im Einsatzgebiet Los 3.
Transport der Stoffe und Ablassen in die Fäkalannahmestationen mit Fahrzeugen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, zu den Annahmestellen Tandemkläranlage Zossen (Fäkalien/Abwasser) und Kläranlage Ludwigsfelde (Klärschlamm).
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Mengen (Basisjahr 2021) für die Vertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren:
Abwassermenge aus abflusslosen Gruben 61.595,0 m3/ 2 Jahre
Nicht separierter Klärschlamm aus Kleinkläranlagen 83,0 m3/ 2 Jahre
Gesamtmenge Fäkalwasser und Fäkalschlamm 61.678,0 m3/ 2 Jahre
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Anzahl Gruben und Kleinkläranlagen:
Anzahl Verbrauchstellen 1.104 Stück
davon mit Entsorgungsstutzen 499 Stück
Anzahl Kleinkläranlagen 19 Stück
Kleingartenanlagen (KGA) 10 Stück
Anzahl abflusslose Gruben in KGA 345 Stück
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Schlauchlängen:
In den Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses für Fäkalwasser- und Fäkalschlammentsorgung sind jeweils 15 m Schlauchlänge als Grundleistung einzukalkulieren.
Zusätzlich erforderliche Schlauchlängen über 15 m hinaus werden auf Nachweis je Entsorgungsvorgang gesondert vergütet.
Im Jahr 2021 wurden 2.042 m Schlauchlänge über 15 m Länge hinaus abgerechnet.
2 Kalenderjahre = 4.084 m Schlauchlänge über 15 m Länge hinaus.
Tendenz fallend wegen Anschlussstutzenpflicht.
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Havarie- und Bereitschaftsdienst ist vorzuhalten.
Wird der Dienstleistungsvertrag nicht neun Monate vor Vertragsende gekündigt, verlängert er sich stillschweigend um ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
* Eigenerklärung
* Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umweltbasishaftversicherung
* Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) oder gleichwertiger Qualifikation
* Gewerbeerlaubnis zur Abfallbeseitigung, Einsammeln od. Beförderung: nach § 53 KrW-/AbfG,
* Erlaubnis oder Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz § 3 (GüKG),
* Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) oder gleichwertiger Qualifikation
* Gewerbeerlaubnis zur Abfallbeseitigung,
*Auflistung der für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorhandenen / vorgesehen Technischen Ausstattung (Fahrzeuge), Kapazität, Alter des Fuhrparks.
*Auflistung der für die Ausführung der Leistung vorhandenen Hardware, Software und Kommunikationstechnik.
* Auflistung der Anzahl Arbeitskräfte, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügbar sind und Benennung der verantwortlichen Person.
Die Entsorgungsfahrzeuge müssen folgende Mindest-Voraussetzungen erfüllen:
- 1 Stück Anschlussstutzen,
- Förderung erforderlich, Saugen, Druckeinleitung und freier Auslauf,
- Mengenmessung am Fahrzeug (Genauigkeit: 0,5 m3),
- den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Anforderungen der StVZO entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch DTVP oder postalisch
2 Personen der Vergabestelle, keine Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
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Hinweise zur e-Vergabe und e-Angebotsabgabe
auf dem Deutschen Vergabeportal DTVP:
mit nachfolgendem Link kommen Sie als Bieter auf den Vergabemarktplatz des DTVP (Deutsches Vergabeportal)
https://www.dtvp.de/Center/company/welcome.do
Dort klicken Sie auf Registrierung und wählen dann die Spalte (links) Basic. Das ist kostenfrei.
Hier wird im Video Nr. 6 beschrieben, wie man Angebote mittels dem cosinex Bietertool auf den Vergabemarktplatz hoch lädt.
https://support.cosinex.de/unternehmen/
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Die Abgabe der Unterlagen in Papierform ist kostenpflichtig. Zahlungsweise: Banküberweisung
Höhe der Kosten [Betrag gelöscht] EUR
Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang. Die Kosten werden nicht erstattet.
Empfänger Kopierservice Filipov,
Verwendungszweck P-2022-03
IBAN DE24 1605 0000 3637 0204 58, BIC WELADED1PMB
Geldinstitut MBS Potsdam.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Überweisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD4YY6D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.