Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz Referenznummer der Bekanntmachung: 22 GMP 37
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrgerätehaus Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektpanung Gebäude (einschließlich Bauphysik), Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär und Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro zu vergeben.
Der Ortsteil Peickwitz verfügt derzeit über ein Feuerwehrsozialgebäude aus dem Jahr 1950. Dieses besteht aus einem Fahrzeugabstellplatz mit einem kleinteiligem Lager, einem Beratungsraum sowie sanitären Einrichtungen und einer kleinen Küche. Auf Grund der gestiegenden Anforderungen an die Ausführung und Einrichtung von Feuerwehrgerätehäusern ist hier ein Neubau zwingend notwendig.
Das neu zu errichtende Gerätehaus einschließlich der erforderlichen Innen- und Medienausstattung soll auf eine Nutzung für 50 Kameraden und Kameradinnen inklusive der Jugendfeuerwehr ausgerichtet sein.
Gemäß dem Gefahrenabwehrplan der Stadt Senftenberg soll das Feuerwehrgerätehaus mit einem Stellplatz einschließlich einer Abgasabsauganlage errichtet werden. Das Fahrzeugkonzept sieht 1 Löschgruppenfahrzeug vor. Daraus ergibt sich in der Fahrzeughalle ein Bedarf von einem Stellplatz der Kategorie 3 nach DIN 14092. Nach der DIN 14092 "Feuerwehrhäuser" sind für ein Löschgruppenfahrzeug mit je 9 Mann Besatzung 9 Stellplätze für PKW zu schaffen. Des Weiteren ist eine Garage für die Unterbringung eines MTW erforderlich.
Im Rahmen der Planung ist die Thematik der Notstromversorgung zu betrachten. Des Weiteren ist die jetzige Sirene durch eine moderne Sirene auszutauschen, die an das MoWaS des Bundes über TETRA-Bos angeschlossen werden kann.
Objektplanung Gebäude / Tragwerksplanung / Bauphysik
Feuerwehr Peickwitz Hauptstraße 20 01945 Senftenberg OT Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen der Leistungsbilder
- Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI, LPH 1 bis 9),
- Tragwerksplanung (§§ (§§ 49 ff. HOAI, LPH 1 bis 6),
- Bauphysik (Anlage 1 1.2.3 HOAI, LPH 1 bis 9)
zu vergeben.
Die Teilnahmeanträge werden anhand der unter III.1.2) und unter III.1.3) geforderten Angaben mit Punkten bewertet. Es können maximal 6,4 Punkte erreicht werden. Es werden - soweit eine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber gegeben ist - 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Maßgeblich ist insoweit die erreichte Punktzahl. Bei Punktegleichstand ist für die Rangfolge die Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren ausschlaggebend.
Kriterien und maximal erreichbare Punktzahl (Einzelheiten s. beigefügte "Matrix Eignung - Los 1"):
- Referenzen: Bei drei vergleichbaren Referenzen 6 Punkte, gewichtet 1,8 Punkte
- Projektleiter: Bei Beteiligung an drei vergleichbaren Bauvorhaben 6 Punkte, gewichtet 1,8 Punkte
- Projektleiter: Berufserfahrung in der Funktion eines Projektleiters von mehr als 15 Jahren 8 Punkte, gewichtet 1,6 Punkte
- Umsatz: Mehr als [Betrag gelöscht] EUR Umsatz pro Geschäftsjahr im Zeitraum 2019, 2020, 2021 6 Punkte, gewichtet 1,2 Punkte
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden beauftragt: Die Leistungsphasen 1 und 2 der o. g. Leistungsbilder. Die übrigen Leistungen werden gesondert abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungen hängt davon ab, ob vom Auftraggeber und ggf. von anderen Stellen die erbrachte Planung gebilligt und die Finanzierung gesichert ist, und sonstige zwingende Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen.
Die Vorentwurfsplanung (LPH 2) bezogen auf alle o. g. Leistungsbilder muss zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS
Feuerwehr Peickwitz Hauptstraße 20 01945 Senftenberg OT Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär - Anlagengruppen 1, 2 und 3 (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) zu vergeben.
Die Teilnahmeanträge werden anhand der unter III.1.2) und unter III.1.3) geforderten Angaben mit Punkten bewertet. Es können maximal 7,6 Punkte erreicht werden. Es werden - soweit eine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber gegeben ist - 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Maßgeblich ist insoweit die erreichte Punktzahl. Bei Punktegleichstand ist für die Rangfolge die Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren ausschlaggebend.
Kriterien und maximal erreichbare Punktzahl (Einzelheiten s. beigefügte "Matrix Eignung - Los 2 und 3"):
- Referenzen: Bei drei vergleichbaren Referenzen, wovon eine ein Feuerwehrgerätehaus oder eine Rettungswache ist, 8 Punkte, gewichtet 2,4 Punkte
- Projektleiter: Bei Beteiligung an drei vergleichbaren Bauvorhaben, wovon eines ein Feuerwehrgerätehaus oder eine Rettungswache ist, 8 Punkte, gewichtet 2,4 Punkte
- Projektleiter: Berufserfahrung in der Funktion eines Projektleiters von mehr als 15 Jahren 8 Punkte, gewichtet 1,6 Punkte
- Umsatz: Mehr als [Betrag gelöscht] EUR Umsatz pro Geschäftsjahr im Zeitraum 2019, 2020, 2021 6 Punkte, gewichtet 1,2 Punkte
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden beauftragt: Die Leistungsphasen 1 und 2 des o. g. Leistungsbildes. Die übrigen Leistungen werden gesondert abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungen hängt davon ab, ob vom Auftraggeber und ggf. von anderen Stellen die erbrachte Planung gebilligt und die Finanzierung gesichert ist, und sonstige zwingende Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen.
Die Vorentwurfsplanung (LPH 2) muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT
Feuerwehr Peickwitz Hauptstraße 20 01945 Senftenberg OT Peickwitz
Die Stadt Senftenberg beabsichtigt, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der freiwilligen Feuerwehr im Ortsteil Peickwitz Planungsleistungen aus dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung - Elektro - Anlagengruppen 4 und 5 (§§ 53 ff. HOAI, LPH 1 bis 9) zu vergeben.
Die Teilnahmeanträge werden anhand der unter III.1.2) und unter III.1.3) geforderten Angaben mit Punkten bewertet. Es können maximal 7,6 Punkte erreicht werden. Es werden - soweit eine ausreichende Zahl geeigneter Bewerber gegeben ist - 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Maßgeblich ist insoweit die erreichte Punktzahl. Bei Punktegleichstand ist für die Rangfolge die Berufserfahrung des Projektleiters in Jahren ausschlaggebend.
Kriterien und maximal erreichbare Punktzahl (Einzelheiten s. beigefügte "Matrix Eignung - Los 2 und Los 3"):
- Referenzen: Bei drei vergleichbaren Referenzen, wovon eine ein Feuerwehrgerätehaus oder eine Rettungswache ist, 8 Punkte, gewichtet 2,4 Punkte
- Projektleiter: Bei Beteiligung an drei vergleichbaren Bauvorhaben, wovon eines ein Feuerwehrgerätehaus oder eine Rettungswache ist, 8 Punkte, gewichtet 2,4 Punkte
- Projektleiter: Berufserfahrung in der Funktion eines Projektleiters von mehr als 15 Jahren 8 Punkte, gewichtet 1,6 Punkte
- Umsatz: Mehr als [Betrag gelöscht] EUR Umsatz pro Geschäftsjahr im Zeitraum 2019, 2020, 2021 6 Punkte, gewichtet 1,2 Punkte
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung werden beauftragt: Die Leistungsphasen 1 und 2 des o. g. Leistungsbildes. Die übrigen Leistungen werden gesondert abgerufen. Der Abruf der weiteren Leistungen hängt davon ab, ob vom Auftraggeber und ggf. von anderen Stellen die erbrachte Planung gebilligt und die Finanzierung gesichert ist, und sonstige zwingende Gründe einer Weiterführung der Maßnahme nicht entgegenstehen.
Die Vorentwurfsplanung muss bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt sind:
Los 1: Für die Person des Projektleiters im Bereich Objektplanung Gebäude wird die Berufsqualifikation des Architekten oder Ingenieurs (bzw. Master) gefordert. Der Bewerber muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der BauO Bbg. verfügen. Für den verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich der Tragwerksplanung wird die Berufsqualifikation des Ingenieurs (bzw. Master) gefordert.
Für die Erbringung der Beraterleistungen zur Bauphysik wird gleichfalls die Berufsqualifikation des Ingenieurs (bzw. Master) gefordert.
Los 2 und 3: Für die Person der verantwortlichen Mitarbeiter in den Bereichen HLS und ELT wird jeweils die Berufsqualifikation des Ingenieurs (bzw. Master) gefordert.
Die Berechtigung, die jeweilige Berufsbezeichnung führen zu dürfen, und die Bauvorlageberechtigung sind mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
Juristische Personen und Gesellschaften haben - sofern nach dem Recht des Staates, in dem diese ihren Sitzhaben, rechtlich vorgesehen - den Nachweis über ihren satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, andernfalls durch Vorlage geeigneter Unterlagen, nachzuweisen.
2. Beabsichtigt der Bewerber, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten Dritter zu bedienen, so ist dieser bzw. sind diese bereits im Teilnahmeantrag zu benennen, wenn sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung auf deren Kapazitäten beruft (§ 47 VgV: Formular 4.3 EU, 2. Alternative). In diesem Fall ist bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß dem Formular 4.4 EU vorzulegen. Dritter in diesem Sinne ist jeder, der nicht Bieter ist, also insbesondere Nachunternehmer oder verbundene Unternehmen des Bewerbers.
Handelt es sich um einen Dritten (i.d.R. Nachunternehmer), auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber nicht zum Nachweis der Eignung beruft (einfacher Nachunternehmer im Sinne von § 36 VgV: Formular 4.3 EU, 1. Alternative), muss der Dritte im Teilnahmeantrag nur benannt werden, wenn dies zumutbar ist. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall vor, von den in die engere Wahl kommenden Bietern mit Angebotsabgabe die namentliche Benennung der Dritten sowie eine Verpflichtungserklärung des jeweiligen Dritten gemäß dem Formular 4.4 EU zu verlangen.
3. Mit dem Teilnahmeantrag sind die in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerberbogen abgefragten Eigenerklärungen - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von Dritten, auf deren Kapazitäten sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft (s. o. unter 2.) - abzugeben, wobei zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden sind. Die geforderten Anlagen sind beizufügen (nähere Informationen enthält auch das Anschreiben "Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages")
1. Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut
2. Darstellung des Netto-Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021). Gefordert ist die Angabe des Umsatzes pro Geschäftsjähr.
Es muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
Los [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (Mindestanforderung).
Los 2 und [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (Mindestanforderung)
bestehen.
Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung abzugehen, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, mit Angebotsabgabe den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im geforderten Umfang zu verlangen durch Vorlage einer Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsöffnung) bzw. durch Vorlage der verbindlichen Bestätigung des Haftpflichtversicherers (nicht des Maklers) im Original, dass spätestens bei Auftragserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird.
1. Übersichtliche Darstellung der wesentlichen, in den letzten 8 Jahren (2014-2021) erbrachten, im Hinblick auf die planerischen Aufgaben vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Die Referenzen können Leistungen betreffen, die in den letzten 8 Jahren baulich abgeschlossen wurden oder sich noch in Bearbeitung befinden, wobei bei in Bearbeitung befindlichen Vorhaben die LPH 8 etwa zu 50% (oder mehr) abgearbeitet sein muss, was mit der Referenz nachzuweisen ist. Referenzobjekte für die Lose 1, 2 und 3, bei denen der Abschluss der Bauausführung (KG 300+400) vor dem 01.01.2014 lag, werden nicht berücksichtigt. Bei Referenzen für den Leistungsbereich Tragwerksplanung (Los 1) soll die LPH 6 im maßgeblichen Achtjahreszeitraum abgeschlossen worden sein.
Zum Nachweis der in den letzten 8 Jahren erbrachten, wesentlichen, im Hinblick auf die planerische Aufgabe vergleichbaren Leistungen müssen Referenzen für die Lose Objektplanung Gebäude (einschl. Bauphysik) und Tragwerksplanung (Los 1), Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS (Los 2) und Fachplanung Technische Ausrüstung - ELT (Los 3) vorgelegt werden, die der Eignungsprüfung zugrunde gelegt werden. Die Referenzen sind je Leistungsbereich / Los gesondert und fortlaufend zu nummerieren.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Darstellung der Referenzen muss anhand des vom Auftraggeber mit den Beschaffungsunterlagen bereit gestellten Bewerberbogens erfolgen und darf zwei einseitig beschriebene DIN A4-Seiten pro Referenz nicht übersteigen. Zur Erläuterung kann der Bieter Zeichnungen, Schnitte, Grundrisse o. ä. max. im Format DIN A 3 beifügen (maximal 3 Seiten pro Referenz).
Referenzen sollen den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses oder den Neubau einer Rettungswache oder Vorhaben mit vergleichbaren oder höheren planerischen Anforderungen betreffen. Vergleichbar in diesem Sinne sind die Sanierung eines Feuerwehrgerätehauses oder die Sanierung einer Rettungswache sowie betreffend
- das Los 1 Neubauvorhaben mit einer Bausumme KG 300 > [Betrag gelöscht] EUR und Schwierigkeitsgrad III entsprechend HOAI,
- das Los 2 Neubauvorhaben mit einer Bausumme KG 400 (HLS: Anlagengruppen 1, 2 und 3 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI) > [Betrag gelöscht] EUR und Schwierigkeitsgrad II entsprechend HOAI,
- das Los 3 Neubauvorhaben mit einer Bausumme KG 400 (Elektro: Anlagengruppen 4, und 5 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI) > [Betrag gelöscht] EUR und Schwierigkeitsgrad II entsprechend HOAI.
2. Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bieter in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) festangestellt Beschäftigten mit Angabe der Anzahl der Führungskräfte/Projektleiter.
3. Übersichtliche und tabellarische Darstellung der technischen Ausstattung des Bewerbers, insbesondere über Hard- und Software sowie CAD-Programme, die für die Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Von Bedeutung ist dabei auch die Angabe, welche Software zur Termin- und Kostenverfolgung zur Verfügung steht, sowie Angaben zum Datenaustausch.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen - je Los - jeweils drei vergleichbare Referenzen aus dem maßgeblichen 8-Jahreszeitraum vorgelegt werden.
Mit den Referenzen muss der Bewerber nachweisen, dass er betreffend - das Los 1 im Leistungsbildbild Objektplanung Gebäude jedenfalls die LPH 5 bis 8 erbracht hat, er im Leistungsbild Tragwerksplanung jedenfalls vier zusammenhängende Leistungsphasen erbracht hat, sowie Leistungen aus dem Bereich Bauphysik erbracht hat,
- die Lose 2 und 3 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung jedenfalls die LPH 5 bis 8 bezogen auf die Anlagengruppen des jeweiligen Loses (1,2,3 bzw. 4,5) erbacht hat.
Der Bewerber für das Los 1 - Objektplanung Gebäude - muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Bauordnung Brandenburg verfügen. Ist der Bewerber eine juristische Person, muss der verantwortliche Mitarbeiter bauvorlageberechtigt sein.
1. Für das Los 1 ist ein zentraler Ansprechpartner zu benennen, der zugleich auch der Projektleiter sein muss. Für die Lose 2 und 3 ist - neben dem Projektleiter - jeweils ein weiterer Ansprechpartner für die Bereiche HLS und ELT namentlich zu benennen, der zugleich auch der für die Planung verantwortliche Mitarbeiter sein muss. Deren Austausch ist im Vergabeverfahren sowie im Rahmen der Vertragsabwicklung nur aus wichtigem Grund (Arbeitgeberwechsel, Tod o.ä.) zulässig. Es bedarf zudem der Zustimmung des Auftraggebers für einen neu zu benennenden Mitarbeiter, in Hinblick auf die gleiche Eignung mit Blick auf Qualifikation, Berufsjahre, Berufserfahrung. Der Auftragnehmer hat die Eignung nachzuweisen. Ein Austausch der benannten Mitarbeiter im laufenden Vergabeverfahren hat eine Wiederholung der Eignungsprüfung zur Folge.
2. Von herausragender Bedeutung für den Auftraggeber die Einhaltung von Terminen während der Planungs- und Bauphase. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung - vsl. im September 2022 - zu beginnen. Die Vorentwurfsplanung muss Ende 2022 abgeschlossen sein. Die bauliche Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2025 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5SRQ9T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.