Sanierung Cottbuser Str. 13 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021_wobaukwh_cs13_GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wobauge-kw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Cottbuser Str. 13
Generalplanungsleistungen bzw. Architekten- und
Ingenieurleistungen für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit anteiliger gewerblicher Nutzung in der Cottbuser Str. 13 am Standort Königs Wusterhausen
Cottbuser Straße 13 15711 Königs Wusterhausen, Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH Fontaneplatz 1 15711 Königs Wusterhausen
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags sind die Architekten- Ingenieur- und Beratungsleistungen für die Sanierung des Gebäudes in der Cottbusser Straße 13 in 15711 Königs Wusterhausen.
Es handelt sich um ein Gebäude mit derzeit 9 Wohnungen in 3 Etagen, zum Teil im unbewohnbaren Zustand. Das Gebäude beinhaltet 2 Vollgeschosse, EG und 1. OG sowie ein ausgebautes Dachgeschoss mit einem Berliner Dach. Das Gebäude wurde ca. 1900 bis 1910 als Mauerwerksbau errichtet. Das Gebäude ist voll unterkellert (Souterraingeschoss). Die Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser mit einem außenseitigen Zugang über den Hof. Im Bestand ehemals beinhaltet war ein weiterer Zugang für das EG. Das Soutteraingeschoss ist zusätzlich von außen straßenseitig erschlossen.
Das Objekt ist in vielerlei Hinsicht verschlissen und bedarf einer baulichen Generalinstandsetzung mit durchgreifenden Modernisierungsmaßnahmen. Das Gebäude ist zum großen Teil vermietet. Im Souterrain befinden sich anteilig Gewerbeflächen. Ein Teil der Erdgeschossflächen wird derzeit ebenfalls als Gewerbeflächen genutzt. Hier soll eine Umnutzung zu Wohnzwecken erfolgen. Ergänzend wird auf Nr. 1.5 des Vertragsentwurfs verwiesen.
Die Planungsleistungen beinhalten Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (im Folgenden HOAI) für die Grundleistungen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 und Besondere Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI,
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI und
- Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI mit den
Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2
(Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen), 4
(Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische
Anlagen) sowie
Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO- Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 1 und 2 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 1.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Optional kann der Auftragnehmer mit weiteren Grundleistungen
und Besondere Leistungen nach HOAI ganz oder teilweise
beauftragt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume: Grundleistungen
der LP 4 bis 9 sowie Besondere Leistungen.
- Tragwerksplanung: Grundleistungen der LP 4 bis 6,
- Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5:
Grundleistungen der LP 4 bis 9 sowie Besondere Leistungen.
- Freianlagenplanung: Grundleistungen der LP 4 bis 9 und
Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO-Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 4 bis 5 und 8 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 2.
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen
besteht nicht.
Bei Abruf sämtlicher Optionen verlängert sich die Vertragslaufzeit bis ca. Dezember 2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL4RU2H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisgegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB)oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemachtw orden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).