DESY Zeuthen: Bereitstellung von Rechenkapazitäten auf Quantencomputern als Open Access Referenznummer der Bekanntmachung: DIR 1938_19082021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
DESY Zeuthen: Bereitstellung von Rechenkapazitäten auf Quantencomputern als Open Access
DESY zählt zu den weltweit führenden Beschleunigerzentren. Mit den DESY-Großgeräten erkunden Forscher den Mikrokosmos in seiner ganzen Vielfalt. Der Standort in Zeuthen (bei Berlin in Brandenburg) ist neben Hamburg der zweite Standort von DESY. Seit 2011 wird dort mit dem Forschungsschwerpunkt Astroteilchenphysik geforscht.
DESY plant den Aufbau eines Labors für Quantencomputer Anwendungen ("LQCA") am DESY Standort Zeuthen. DESY verfügt aktuell über keine eigenen Quantencomputer und will mit einem kompetenten Partner zusammenarbeiten, der über entsprechende Quantencomputer verfügt, diese zur Nutzung bereitstellt und zusätzlich die Software und die Tools anbietet, die den Zugang und die Nutzung der Rechenkapazitäten des Quantencomputers ("Kapazitäten") über einen Remotezugang ermöglichen.
Der Auftragnehmer soll Rechenkapazitäten auf Quantencomputern zur Verfügung stellen, auf die DESY remote zugreifen und die DESY nach eigenem Ermessen nutzen kann ("Kapazitäten"). Die Quantencomputer müssen Quantengatter haben, die ein individuelles Auslesen in einer einizigen Operation mit einem Fehler von weniger als 5% erlauben.
Der Auftragnehmer soll DESY Quantenrechner mit Kapazitäten in den folgenden, über die Laufzeit gestaffelten Volumina zur Verfügung stellen. Die Kapazitäten werden dabei in Qubits gemessen. Als Qubit wird hier das Quantenanalogon eines klassischen Bits verstanden.
2022: > 100 Qubits
2023: > 400 Qubits
2024: > 1.000 Qubits
Die Kapazitäten sollen DESY jeweils 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr vollumfänglich zur Nutzung zur Verfügung stehen. DESY ist in der Nutzung der Kapazitäten völlig frei und unterliegt insoweit keinen inhaltlichen, zeitlichen oder anderen Beschränkungen (vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen und üblicher Sicherheitsmaßnahmen) ("Open Access").
Weitere Einzelheiten enthält die Leistungsbeschreibung, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV (zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zu den Verlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Zu Ziffer II.2.10: Varianten /Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten / Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Weitere Einzelheiten zu Nebenangeboten finden sich in den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezüglich Ziff. II.1.7 und V.2.4: Der Auftragswert liegt über dem seinerzeit maßgeblichen Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,00.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGRQDD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.