Verlängerung des Satelliten-Missionsbetriebes für die geowissenschaftliche Forschungsmission GRACE-FO
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verlängerung des Satelliten-Missionsbetriebes für die geowissenschaftliche Forschungsmission GRACE-FO
Im Jahre 2018 wurde die wissenschaftliche Satellitenmission GRACE-FO, ein deutsch-amerikanisches Gemeinschaftsprojekt zur Erdschwerefeldmessung gestartet. Für den Missionsbetrieb ist das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) beauftragt worden. In 2023 wird die erste nominelle Laufzeit enden.
Da beide Satelliten weiterhin fliegen und Daten liefern einigten sich die Projektbeteiligten auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Das DLR wurde daraufhin mit der Fortführung des Missionsbetriebes um weitere drei Jahre beauftragt.
München/Weßling
Die Gravity Recovery and Climate Experiment-Follow-On (GRACE-FO) Mission wurde am 22. Mai 2018 erfolgreich gestartet, und soll die Ziele und Datensätze der vormaligen GRACE Mission (2002-2017) fortsetzen.
Das primäre Ziel der GRACE-FO Mission ist daher, präzise globale und hochauflösende Modelle des statischen und zeitvariablen Erdschwerefeldes zu bestimmen. Wie in der GRACE-Mission, basiert dies auf hochgenauen Beobachtungen des Abstandes zwischen den beiden Zwillingssatelliten, die auf einem koplanaren, niedrigen und polaren Orbit fliegen, mit Hilfe eines K/Ka-Band Mikrowelleninstruments. Jeder der beiden Satelliten ist zusätzlich mit einem geodätischen Global Navigation Satellite System (GNSS) Empfänger zur Positionsbestimmung, einem Laser Retro-Reflektor (LRR) für die Vermessung der Satellitenbahn vom Boden und einem hochgenauen Akzelerometers zur präzisen Ausmessung der auf den Satelliten wirkenden nicht-gravitativen Kräfte ausgestattet.
Für den Missionsbetrieb ist das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt (DLR) beauftragt worden. In 2023 wird die erste nominelle Laufzeit enden. Da beide Satelliten weiterhin fliegen und Daten liefern einigten sich die Projektbeteiligten auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Das DLR wurde daraufhin mit der Fortführung des Missionsbetriebes um weitere drei Jahre beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Betrieb von wissenschaftlichen Satellitenmissionen ist hochkomplex, weshalb nur sehr wenige Anbietern weltweit dazu in der Lage sind. Im europäischen Raum wird der Markt von staatlichen Einrichtungen dominiert, deshalb gibt keinen freien Markt im klassischen Sinne. Das DLR hat den Missionsbetrieb für die GRACE-FO-Satellitenmission seit der Startphase und für die ersten fünf Jahre durchgeführt. In der ersten Betriebsphase beim DLR wurde das spezifische Know-How aufgebaut (spezielle Flugprozeduren etc.), ein zuständiges Team gebildet, die technischen Voraussetzungen zum Betrieb von GRACE-FO geschaffen und stetig verbessert. Ein Wechsel auf einen anderen Anbieter wäre nur mit einem äußerst hohen Aufwand möglich und wäre finanziell und zeitlich absolut nicht darstellbar. Es gibt somit keine Alternative zur Verlängerung des bestehenden Vertrages.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82230
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]