Neubau Synagogenzentrum, Schlossstraße, 14467 Potsdam, Starkstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BRB-L-30020900
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Synagogenzentrum, Schlossstraße, 14467 Potsdam, Starkstromanlagen
Starkstromanlagen
Neubau Synagogenzentrum Potsdam Schlossstraße 1 14467 Potsdam
NS-HVT HA/HV-Kombination Wandlermessung gem.TAB EWP Potsdam bis 400A; Unterverteilungen: 14
Stück 96 bis 288 TLE; Installationsgeräte: ca. 750 Stück; Installationsbussystem mit ca. 160
Busteilnehmern; Unterflurkanalsystem: 27 Geräte- bzw. Abzweigdosen, 40 m Kanal 2-zügig,
Kabeltragsysteme: ca. 140m Kabelrinne, ca. 680m I-Rohr verschiedener Dimensionen, Kabel/Leitungen:
ca. 22.800m Installationskabel und Leitungen unterschiedlicher Dimension; Beleuchtung allg.
Bereiche/Büros: ca. 300 Stück LED An-/Einbau- und Pendelleuchten, Sonderbeleuchtung: Zuarbeit Frau
Wulff; Sicherheitsbeleuchtung: Zentralbatterie 32Ah / 18 SK, 100 LED-Sicherheits- und
Rettungswegkennzeichenleuchten z.T. in integriert, Strukturierte Verkabelung EN50173: 240 Ports / 120
Doppeldosen; Brandschutztechnischer Verschluss von Leitungstrassen;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elektro Brandenburg/Havel GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4ZZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]