Lieferung eines LKW mit Laubverladecontainer und Winterdiensttechnik Referenznummer der Bekanntmachung: UVGO-0077/2022-66
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LKW mit Laubverladecontainer und Winterdiensttechnik
Lieferung eines LKW mit Laubsaugcontainer und Winterdienstausrüstung
Stadt Oranienburg, Tiefbauamt / Stadthof Friedrich-Siewert-Straße 8 16515 Oranienburg
LKW mit Laubsaugcontainer und Winterdienstausrüstung mit folgenden Bestandteilen:
1. einem 28t-LKW mit der Radformel 6x4 und Winterdienstausrüstung
2. Kommunalhydraulik für den unter Pkt. 1 beschriebenen LKW
3. einem Abroller-/Absetzkipperaufbau zum Aufbau auf den unter Pkt. 1 beschriebenen LKW
4. einem Abrollcontainer mit Hakenaufnahme DIN 30722 zum Aufbau auf den unter Pkt. 1
beschriebenen LKW
5. einem Laubsauger auf Abrollrahmen zum Aufbau auf den unter Pkt. 1 beschriebenen LKW
6. einem Mehrscharschwinglenkerschneepflug zum Anbau an die Frontplatte des unter Pkt. 1
beschriebenen LKW
7. einem Aufsatzbandstreuer auf Abrollrahmen zum Aufbau auf den unter Pkt. 1 beschriebenen
LKW
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1) Zwei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen zudem aus dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Stadt Oranienburg zu richten! Fragen zur Erstellung des Angebotes sind bis spätestens 26.04.2022, 23:59 Uhr, zu stellen.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Hinweis:
Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger Unternehmen Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internetseite https://www.abst-brandenburg.de/
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RGD4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.