Haushandwerkerleistungen in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung Rathaus und Stadthaus in Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 65/123/21/OV_VgV_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankfurt-oder.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haushandwerkerleistungen in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung Rathaus und Stadthaus in Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2024
Haushandwerkerleistungen in den Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung Rathaus und Stadthaus in Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2024, mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftraggeber um weitere 2 Jahre bis zum 30.04.2026
Rathaus und Stadthaus 15230 Frankfurt (Oder)
Haushandwerkerleistungen in den Verwaltungsgebäuden Rathaus und Stadthaus in Frankfurt (Oder) im Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2024, mit der Möglichkeit der Verlängerung für den Auftrag-geber um weitere 2 Jahre bis zum 30.04.2026:
Die Haushandwerkertätigkeit umfasst die fachgerechte Durchführung von Haushandwerker- und Hausmeistertätigkeiten in den Verwaltungsgebäuden des Auftraggebers.
Siehe Rahmenvertrag und Leistungsverzeichnis.
Zur Information:
Das ursprüngliche Offene Verfahren nach VgV wurde an den Verfahrensbeginn zurückversetzt. Die Leistungsbeschreibung wurde teils überarbeitet - siehe Rahmenvertrag, Leistungsverzeichnis, Ausführungszeitraum.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68RQHE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.