Rahmenvereinbarung Drehleiter DLAK 23/12 Referenznummer der Bekanntmachung: V-21/0777
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 19055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.im.mv-regierung.de
Vergabevorschriften der Bundesrepublik Deutschland: GWB und VgV
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Drehleiter DLAK 23/12
Feuerwehreinsatzfahrzeuge, Drehleiter DLAK 23/12
Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katatstrophenschutz des Landes Brandenburg Karl-Marx-Str. 13 14811 Borkheide
Lieferung von Drehleitern im Rahmen einer Rahmenvereinbarung für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Magirus GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.magirusgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYHJZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de