200-l-Fass mit verschraubtem Deckel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000105065
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinsberg
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ewn-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
200-l-Fass mit verschraubtem Deckel
200-l-Fass mit verschraubtem Deckel
Entsorgungswerk für Nuklearanlagen Betriebsteil Rheinsberg , Am Nehmitzsee 1, 16831 Rheinsberg
Lieferung von 1200 Stück Fässer in 10 Lieferungen a' 120 Stück von 06/2022 bis 03/2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
200-l-Fass mit verschraubtem Deckel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angbeot wird nach § 63 Absatz 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Es ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB).