DESY: Lieferung einer Haltestruktur für Photomultiplier IceCube Referenznummer der Bekanntmachung: 0010735408
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.desy.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
DESY: Lieferung einer Haltestruktur für Photomultiplier IceCube
DESY zählt zu den weltweit führenden Beschleunigerzentren. Mit den DESY-Großgeräten erkunden Forscher den Mikrokosmos in seiner ganzen Vielfalt. Der Standort in Zeuthen (bei Berlin in Brandenburg) ist neben Hamburg der zweite Standort von DESY. Seit 2011 wird dort mit dem Forschungsschwerpunkt Astroteilchenphysik geforscht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung einer Haltestruktur für Photomultiplier, welche im Rahmen der Grundlagenforschung (Astroteilchenphysik) als Teil eines optischen Moduls im Eis der Antarktis eingelassen werden. Da eine Reparatur im Falle einer Havarie ausgeschlossen ist, ist eine gleichbleibende Qualität zwischen den einzelnen Bauteilen besonders wichtig.
WWU Münster Wilhelm-Klemm-Straße 9 48149 Münster
Die Lieferung umfasst jeweils zwei Bauteile (Top + Bottom), welche einen Bausatz bilden und sich geringfügig voneinander unterscheiden. Das Volumen des Bauteils beläuft sich auf ca. 300x300x200 mm.
Es sind zu Beginn der Produktion 4 Musterbauteile (2 Stück "Top" und 2 Stück "Bottom") zu liefern, welche nach Abnahme durch DESY als Referenz für die weitere Lieferung dienen.
Anschließend werden zunächst 20 Sätze (20 Stück "Top" und 20 Stück "Bottom") bestellt. Danach findet ein Review statt und es ist erfolgt eine optionale Fertigungsfreigabe über weitere 418 Sätze (418 Stück "Top" und 418 Stück "Bottom"), sofern die Qualität der gelieferten Produkte den Erwartungen entspricht. Geringfügige Konstruktionsänderungen (Bauraum bleibt unangetastet; Masseänderung in der Größenordnung +/-10%) sind nach der Lieferung der ersten 22 Sätze möglich.
Es muss eine kontinuierliche Lieferung von 18 Stück (9 Sätzen) pro Woche über einen Zeitraum von einem Jahr gemäß des folgenden Lieferplanes gewährleistet sein. Es handelt sich hierbei um eine Mindestlieferung pro Woche. Die Liefermenge darf erhöht werden und führt zu einer frühzeitigen Auftragsfertigstellung. Der folgende Lieferplan dient zur Orientierung und ist abhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung.
Als Material ist PA12 zu verwenden. Das fertige Produkt soll eine graue bis anthrazit-schwarze Färbung haben, ohne dass es einer zusätzlichen Lackierung bedarf. Farbunterschiede innerhalb des Bauteils sind zulässig.
Als Druckverfahren ist das HP-eigene Verfahren "Multi-Jet-Fusion" (MJF) zu verwenden.
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2 entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung vergleichbaren Forschungszubehörs im HP-Verfahren "Multi-Jet-Fusion") in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Im Fall von Bietergemeinschaften können die Erklärungen WL1 und WL2 für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von DESY für geeignet erachteter Belege nachweisen. DESY behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
TL1. Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter jeweils für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/ Referenzprojekten (realisierte Projekte vergleichbaren Forschungszubehörs im HP-Verfahren "Multi-Jet-Fusion") in den letzten maximal 5 Jahren, jeweils mit Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Es sind jeweils die Kontaktdaten des Ansprechpartners des Referenzauftraggebers anzugeben. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Das Volumen des Bauteils sollte mit dem hier beschriebenen Produkt vergleichbar sein (Volumen ca. 300x300x200 mm).
Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. DESY kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Im Fall von Bietergemeinschaften können die Erklärungen TL1 und TL2 für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Der Hersteller muss in der HP Digital Manufacturing Network Directory gelistet sein und über entsprechende Produktionskapazitäten verfügen. Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens DESY erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 29. April.2022 über die Vergabeplattform gestellt werden. DESY behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass DESY keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. DESY kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. DESY behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
6. DESY behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. DESY seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR39N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.