Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen in 15732 Eichwalde Referenznummer der Bekanntmachung: V 10_22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Eichwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15732
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eichwalde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen in 15732 Eichwalde
Eichwalde ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg und liegt direkt an der südöstlichen Stadtgrenze von Berlin. Eichwalde erstreckt sich über eine Fläche von 2,8 km².
Die Gemeinde Eichwalde vergibt - aufgeteilt in zwei Gebietslose - zum 01.09.2022 den Winterdienst auf den Gehwegen in ihrem Gemeindegebiet für die Dauer von zwei Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Der Winterdienst ist nach den Regeln der Technik und unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung durchzuführen.
Gehwege bahnseitig Richtung Schulzendorf, incl. Bahnübergang Friedenstraße
Gemeinde Eichwalde 15732 Eichwalde
Winterdienst auf den Gehwegen im Gemeindegebiet:
Alle Gehwege der in Anhang I der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen der Reinigungsklasse I bahnseitig Richtung Schulzendorf, incl. Bahnübergang Friedenstraße entsprechend dem Leistungsverzeichnis.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr
Gehwege bahnseitig Richtung Zeuthener See, incl. Bahnübergang Waldstraße
Gemeinde Eichwalde 15732 Eichwalde
Winterdienst auf den Gehwegen im Gemeindegebiet:
Alle Gehwege der in Anhang I der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen der Reinigungsklasse I bahnseitig Richtung Zeuthener See, incl. Bahnübergang Waldstraße entsprechend dem Leistungsverzeichnis.
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer
- Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für max. die drei letzten Geschäftsjahre (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
- Angaben zur Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind durch Vorlage einer Liste mit drei Referenzen der letzten drei Jahre mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und Kontaktdaten der Auftraggeber
- Aktueller Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirt-schaftsgesetz (KrWG )
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Im Falle von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Nachnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JRUSK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.