Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts und Verbesserung/Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Gebiet Dobbrikow-Berkenbrück Referenznummer der Bekanntmachung: 33-18-Dobb-Berk II

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trebbin OT Großbeuthen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14959
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wbv-nuthe-nieplitz.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushalts und Verbesserung/Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Gebiet Dobbrikow-Berkenbrück

Referenznummer der Bekanntmachung: 33-18-Dobb-Berk II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Plangebiet befinden sich 6 wasserwirtschaftliche Anlagen, deren Ergebnisse aus der Vorplanung weitergeführt und in den weiteren Leistungsphasen 3 und 4 zur Genehmigungsreife gebracht werden sollen.

Aus der Vorplanung ergeben sich folgende weiterzuführende Maßnahmen:

1. Rückbau Staubauwerk, Ersatzneubau Furt

2. Ersatzneubau Stauanlage + Rohrdurchlass (ein Baukörper)

3. Rückbau Staubauwerk, Ersatzneubau Sohlgleite

4. Teilrückbau Stauanlage, Ersatzneubau Stau + FAA

5. Ersatzneubau Sohlgleite / Durchlass

6. Ersatzneubau Stauanlage, Rückbau Rohrdurchlass

Im Zuge der Generalplanung sollen Ingenieurleistungen als Stufen-Options-Vertrag (Stufenvergabe) entsprechend den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Leistungsphasen 3 - 9 und besondere Leistungen erbracht werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45240000 Wasserbauarbeiten
45248000 Bauarbeiten für hydromechanische Anlagen
45248500 Bau von beweglichen Stauwerken
71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
71322100 Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:

Pfefferfließ bei Dobbrikow-Berkenbrück 14947

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 bzw. 3 bis 6 HOAI der Leistungsbilder:

- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41-44 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 HOAI)

- Tragwerksplanung (§ 49-52 HOAI i. V. m. Anlage 14.1 HOAI)

- Landschaftspflegerischer Begleitplan LPH 1 - 4 (§ 26, § 31 HOAI i. V. m. Anlage 7 HOAI)

Besondere Leistungen:

1. Baugrundaufschlüsse und Baugrundgutachten

2. Zuwegungskonzept

3. Info- und Bürgerveranstaltungen

4. Naturschutzfachliche Planungen (UVP-Vorprüfung, AFB)

5. Optional Kartierungen faunistischer Arten o. Artengruppen (Muscheln, Querder)

6. Optional Kartieren von Biotoptypen

7. Optional 2D-Hydraulische-Modellierung

8. Örtliche Bauüberwachung

9. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

10. Optional Ökologische Baubegleitung

Die Beauftragung der Ingenieurleistungen erfolgt als Stufen-Options-Vertrag (Stufenvergabe).

Hierbei wird das Planungsbüro mit dem Zuschlag (Unterzeichnung dieses Vertrags) in der ersten Stufe mit der Erbringung der Leistungsphasen 3 - 4 inkl. besonderer Leistungen beauftragt. In der zweiten Stufe wird die Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 9 inkl. besonderer Leistungen hingegen optional innerhalb eines Zeitraumes von spätestens 24 Monaten nach Abschluss der Leistungsphase 4 (Bindungsfrist Planungsbüro) angestrebt, sofern die bestandkräftigen behördlichen Genehmigungen für das Bauvorhaben erteilt und die dafür erforderlichen Fördermittel (bisher keine Finanzierung vorhanden) genehmigt wurden. Die Beauftragung der zweiten Stufe erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Rechtsanspruch des Planungsbüros auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Präsentation Verhandlungsgespräch/Konzept org. Auftragserfüllung / Gewichtung: 60
Kostenkriterium - Name: Bewertung des angebotenen Gesamthonorars / Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vorbehaltlich der Erteilung der bestandkräftigen behördlichen Genehmigungen und der Zusage der dafür erforderlichen Fördermittel (bisher keine Finanzierung vorhanden) erfolgt eine stufenweise Beauftragung der zweiten Stufe (siehe Projektbeschreibung) ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Das Vorhaben wird auf Basis der ELER/GAK-Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Brandenburg zur Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes (RL GewEntw / LWH) finanziert.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise,

Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zum festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

3. Die Zusammenstellung aller Fragen und Antworten wird für die Bewerber / Bieter in den Vergabeunterlagen als extra Dokument unter Sonstiges bereitgestellt. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 187-486633
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 33-18-Dobb-Berk II
Bezeichnung des Auftrags:

Stärkung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes und Verbesserung der Durchgängigkeit im Gebiet Dobbrikow-Berkenbrück am Pfefferfließ

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YSCRG2J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwe.brandenburg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter ergangen ist;

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.

§ 160 Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/04/2022

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