Generalplanerleistungen für den Neubau Stadthof Oranienburg Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0239/2021-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Neubau Stadthof Oranienburg
Der überalterte Stadthof ist derzeit in Sachsenhausen, innerhalb eines Wohngebietes mit Einfamilienhäusern untergebracht. Weitere Flächen in Oranienburg werden ebenfalls vom Stadthof als Steinlager oder als Zwischenlager für Laub, Kehrgut etc. genutzt. Um alle erforderlichen Flächen zusammen an einem Standort zu haben, ist die aktuelle Grundstücksgröße nicht mehr ausreichend und eine Weiterentwicklung am gegenwärtigen Standort ist nicht möglich.
Daher plant die Stadt Oranienburg den Neubau des Stadthofes einschließlich Hallen sowie alle erforderlichen Lagerflächen auf dem stadteigenen Grundstück in der Lehnitzstraße 63 in Oranienburg.
Hier befinden sich bereits eine Streusalzhalle mit einer Lagerkapazität von 1.000 t und eine Soleaufbereitungsanlage mit einem 50 t Salzsilo.
Neubau Stadthof Oranienburg Lehnitzstraße 63 16515 Oranienburg
Es sollen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 der HOAI an einen Planer für folgende Leistungsbilder vergeben werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume,
- Objektplanung Freianlagen,
- Objektplanung Verkehrsanlagen,
- Fachplanung Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Ausrüstung
- Beratungsleistungen Brandschutz und Bauphysik
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden nur die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI inkl. der diesen Leistungsphasen zuzuordnenden besonderen Leistungen in den vorgenannten Leistungsbildern beauftragt.
Die Leistungsphasen 3 bis 8 können entsprechend dem weiterem Planungsprozesses nach den im Einzelnen im Vertrag geregelten Bedingungen stufenweise beauftragt werden.
Die Option zur Beauftragung der weiteren Leistungsphasen behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Zur Übernahme weiterer Leistungsphasen werden die Bieter verpflichtet. Sollte der Auftraggeber keine weitere Beauftragung vornehmen können oder wollen, besteht kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Beauftragung von Leistungen über die Leistungsphase 2 hinaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen für den Neubau Stadthof Oranienburg
Ort: Birkenwerder
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RGZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.