Ingenieurleistungen H2 - Zugtankstelle Referenznummer der Bekanntmachung: BEBG P01/2022/H2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bebg-barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen H2 - Zugtankstelle
Die Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) beabsichtigt im Rahmen des NIP Verbundprojektes "Einsatz von Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieben im Nahverkehr des Landkreises Barnim" in einem 2/3 Teilprojekt die Errichtung einer Wasserstofftankstelle für Triebfahrzeuge (Tfz). Es handelt sich um ein gefördertes Projekt.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind weiterführende Ingenieurleistungen (Phase 3 bis 8 der HOAI) zur Vorbereitung und Begleitung der Tankstellenerrichtung inkl. der Koordination der Vergabe und Erstellung von Fachgutachten und des Genehmigungsverfahrens. Die Erstellung der Fachgutachten selbst ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
Betriebshof der NEB am Bahnhof Basdorf Bahnstraße 45 16348 Basdorf
Gegenstand der angefragten Leistungen sind die Ingenieurleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Errichtung einer Wasserstoff-Zugtankstelle am Standort Basdorf inkl. der Koordinierung der zugehörigen Fachgutachten und Schnittstellen. Die Leistungen umfassen folgende Arbeitspakete:
- Grundleistungen nach Anlage 12 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke § 43, HOAI, Fassung 2021 für die Leistungsphasen Entwurfsfassung (LPH 3) bis Bauoberleitung (LPH 8)
- Grundleistungen nach Anlage 13 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen § 47, HOAI, Fassung 2021 für die Leistungsphasen Entwurfsfassung (LPH 3) bis Bauoberleitung (LPH 8)
- als besondere Leistungen insbesondere die Vorbereitung, Mitwirkung bei und Begleitung der Vergabe sowie der Koordinierung der Ausführung der Leistungen Dritter, vor allem Fachgutachter,
- als besondere Leistungen das Genehmigungsmanagement
- als besondere Leistungen die Örtliche Bauüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
Entsprechend der "Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie", der der Auftraggeber aufgrund der Beauflagung im Zuwendungsbescheid unterworfen wurde, ist von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen. Daher macht der Auftraggeber davon Gebrauch, die Teilnahme- und Angebotsfristen zu verkürzen und führt das vorliegende Vergabeverfahren als beschleunigtes Verhandlungsverfahren durch.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Errichtung einer Wasserstoff-Zugtankstelle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bentwisch
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18182
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YZSRGPV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vergaberechtlich wird die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]