Neubau Mehrzweckhalle -Bernau-Arena- Los 30 feste Sportgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 60.1-22/042
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16321
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernau-bei-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrzweckhalle -Bernau-Arena- Los 30 feste Sportgeräte
Ausstattung einer Drei-Feld-Sporthalle mit festen Sportgeräten
Stadt Bernau bei Berlin Ladeburger Chaussee 2 16321 Bernau bei Berlin
Ausstattung einer Drei-Feld-Sporthalle mit festen Sportgeräten
Die Angebotsabgabe wird in einer GAEB-Datei gewünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
feste Sportgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kloster Lehnin OT Damsdorf
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 14797
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen übermittelt seine eindeutige Unternehmensbezeichnung und seine elektronische Adresse durch die Registrierung auf der Vergabeplattform, um Angebote in elektronische Form abgeben zu können. Mit Registrierung zum Herunterladen von Vergabeunterlagen wird er automatisch über Änderungen oder Antworten auf Fragen von Unternehmen im Vergabeverfahren informiert.
Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Submissionstermin über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHVRGZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren nach §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht mehr abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Rügefrist des §160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt.