Dienstleister-Pool für den Bereich NON-SAP Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.01.216
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleister-Pool für den Bereich NON-SAP
Im Rahmen des zu vergebenden Auftrages sind Dienstleistungen im Umfeld der Bereiche Technik/Infrastruktur, ARD-Anwendungen (z. B. Baden Badener Pensionskasse, RFA Intranet) und Archiv- und Produktionssysteme zu erbringen, so dass das IVZ im Bedarfsfall schnell und flexibel auf ein Experten-Pool zugreifen kann.
Informations-Verarbeitungs-Zentrum Marlene-Dietrich-Allee 15 14482 Potsdam primär remote Potsdam, Köln!!!,
In Ausnahmefällen: weitere Standorte der ARD deutschlandweit.
Es wird aktuell von einem Verhältnis Remote- zu vor-ort-Tätigkeit von 80:20 ausgegangen.
Im Rahmen des zu vergebenden Auftrages sind Dienstleistungen im Umfeld der Bereiche Technik/Infrastruktur, ARD-Anwendungen (z. B. Baden Badener Pensionskasse, RFA Intranet) und Archiv- und Produktionssysteme zu erbringen, so dass das IVZ im Bedarfsfall schnell und flexibel auf ein Experten-Pool zugreifen kann.
Ziel ist der Aufbau eines Dienstleisterpools von maximal zwei Unternehmen, deren Leistungen flexibel und zeitnah auf Basis eines Rahmenvertrages abgerufen werden können.
Der konkrete Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag zu spezifischen Arbeitspaketen erfolgt in einem Miniwettbewerb. Die Rahmen-vertragspartner können sich an jedem Miniwettbewerb beteiligen und Angebote einreichen.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten alle Rahmenvertragspartner schriftlich oder per E-Mail, nebst den notwendigen Unterlagen zur Angebotserstellung mit den fachlichen Anforderungen des jeweiligen Einzelabrufs.
Leistungszeitraum: 01.07.2022 bis 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer unterschriebenen Eigenerklärung. Die Vorlage der Eigenerklärung ist eine Mindestbedingung.
Die allgemeinen Anforderungen an den Auftragnehmer und die Leistungserbringung sind im Kriterienkatalog (Dokument 06.0 der vergabeunterlagen) in den Punkten 1.1-
2.0 beschrieben.
Der Anbieter weist durch die Angabe von Profilen im Katalog nach, dass er generell die notwendige Qualifikation aufweist, um diese Anforderungen vollumfänglich erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJRUJT/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur
Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen
Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die
Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJRUJT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]