Beschaffung und Implementierung eines erweiterten XRM oder CRM-Systems gemeinsam mit einem ERP-Basissystem Referenznummer der Bekanntmachung: 298/21 (2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reiseland-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Implementierung eines erweiterten XRM oder CRM-Systems gemeinsam mit einem ERP-Basissystem
Beschaffung und Implementierung eines erweiterten XRM oder CRM-Systems gemeinsam mit einem ERP-Basissystem
Die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH ist die zentrale Destination-Management-Organisation und Vermarkterin der touristischen Angebote im Land Brandenburg (s. https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de).
Als übergeordnete Marketing- und Managementorganisation führt sie die Tourismusmarke Brandenburg und setzt Impulse insbesondere durch starke Kommunikation und Services, einen Innovations- und Wissenstransfer und bringt die Digitalisierung und Internationalisierung der Branche voran. Sie unterstützt die touristischen Akteure dabei, allen Brandenburg-Gästen entlang der Reisekette vortreffliche Urlaubs- und Freizeiterlebnisse zu bieten.
Die TMB wurde 1998 auf Grund eines Kabinettsbeschlusses der Landesregierung gegründet und hat mittlerweile mehr als 60 Mitarbeiter*innen.
Die TMB will ihre internen Abläufe digital effizienter gestalten. Im Fokus stehen dabei Prozesse zu den Rechnungsläufen und der Budgetbewirtschaftung, die mit einem neuen FiBu/Controlling- oder ERP-System durchgängig digital unterstützt werden sollen. In diesem Zusammenhang soll auch die dafür benötigte Dokumenten- und Adressverwaltung modernisiert werden.
Bei zweiterem steht parallel zu einem neuen ERP-System die Ablösung des bestehenden CRM Cobra im Fokus, weil hier zukünftig deutlich ausgeweitete Anwendungsbereiche in Richtung eines XRM ins Auge gefasst werden.
Um Synergien modularer Lösungsplattformen, einer engen Verknüpfung der Systeme zur Verhinderung von Datensilos und aufwändigen Schnittstellenentwicklungen nutzen zu können, umfasst diese Ausschreibung neben dem ersten Lösungsbaustein eines neuen Basis-ERP den zweiten eines erweiterten CRM oder XRM.
Die für beide Systeme benötigte Dokumentenmanagement-Funktionalität kann sowohl als Teil eines dieser beiden Lösungsbausteine, wie auch als gesondertes Modul konzipiert und angeboten werden.
Die Herausforderung liegt darin, Lösungen zu finden, die passgenau die spezifischen Anforderungen der TMB berücksichtigen, ohne dabei auf Individualentwicklungen oder proprietärer Sonderlösungen (kein "Vendor Lock-in") zurückgreifen zu müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung und Implementierung eines erweiterten XRM oder CRM-Systems gemeinsam mit einem ERP-Basissystem
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Auskunftsersuchen um zusätzliche Informationen zu den Vergabeunterlagen oder zum laufenden Verfahren sind unter Berücksichtigung der Frage- und Auskunftsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Die Frage- und Auskunftsfrist endet am 11.03.2022, 12:00 Uhr.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRJRGS8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.