Pflege der Grünflächen in der Gemeinde Ahrensfelde Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 12060005
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahrensfelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege der Grünflächen in der Gemeinde Ahrensfelde
Pflege von Grünflächen inkl. Säubern, Mähen von Rasenflächen, Mulden, Gehölzflächen, Blühwiesen.
Gemeinde Ahrensfelde Lindenberger Str. 1 16356 Ahrensfelde Grünflächen sind über das gesamte Gemeindegebiet verteilt.
Pflege von Grünflächen inkl. Säubern, Mähen von Rasenflächen, Mulden, Gehölzflächen, Blühwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege der Grünflächen in der Gemeinde Ahrensfelde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 15366
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bieterkommunikation erfolgt während der Angebotsfrist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Dies gilt insbesondere für Fragen, die zur Ausschreibung gestellt werden. Die Vergabeunterlagen werden allen Bietern ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download zur Verfügung gestellt. Ein weitergehender Versand durch den öffentlichen Auftraggeber, gleich welcher Art, erfolgt nicht. (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/). Um am Verfahren teilnehmen zu können (und z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, Angebote bzw. Teilnahmeanträge abzugeben oder über Änderungen automatisch per E-Mail informiert zu werden) sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
2. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz so rechtzeitig zustellen, dass der Vergabestelle eine Beantwortung spätestens bis zum 21.01.2022 möglich ist.
3. Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg zulässig. Postalisch eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
4. Die Ausschreibung erfolgt im Wege des Offenen Verfahrens. Bei der Erarbeitung u. Übersendung des Angebotes ist Folgendes zu beachten:
Die Bieter sind gem. § 311 BGB vorvertraglich verpflichtet, die Vergabeunterlagen vollständig und sorgfältig zu prüfen. Soweit im Verfahren festgestellt wird, dass Vergabeunterlagen fehlerhaft, unklar, lückenhaft o. widersprüchlich sind, ist der AG unverzüglich zu informieren u. für Aufklärung zu sorgen. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter, dass die Vergabeunterlagen geprüft wurden, Fragen zu den Unterlagen vollständig beantwortet sind u. die Vergabeunterlagen eine ausreichende Grundlage für die Angebotsabgabe bilden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLRGZ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Lt. § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland