„Managed Maintenance Vertrag – Erweiterter Supportvertrag für DataCenter-Assets von Fujitsu“
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zit-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Managed Maintenance Vertrag – Erweiterter Supportvertrag für DataCenter-Assets von Fujitsu“
Für die Absicherung der ausgewählter Systeme des Herstellers Fujitsu, soll ein "Managed Maintenance Vertrag – Erweiterter Supportvertrag für DataCenter-Assets", abgeschlossen werden.
Die ausgewählten Systeme dienen einem besonderen Einsatzzweck oder haben zentrale Bedeutung für den Dienst- oder Infrastrukturbetrieb des Landes Brandenburg und sollen durch proaktive Wartungsanteile erweitert werden, um Störungen im Vorfeld durch zusätzliche Maßnahmen zu vermeiden bzw. Ausfallzeiten zu minimieren.
Potsdam
Nachfolgende Leistungsbausteine sollen im Rahmen des Managed Maintenance Vertrages für Server- und Storagesysteme der Fujitsu erbracht werden:
• Zentrale Leistungen
- Übergeordneter ValueAdd-Supportvertrag für DC-Assets von Fujitsu
- Definierte Ansprechpartner mit technischem Background (SDM, DC-AM, Key Techniker)
- Call-Monitoring
- Regeltermine
- Infodienste
• Leistungen für reaktiven Hardware-Support
• Leistungen für optionalen proaktiven Hardware-Support
- Regelmäßige Überprüfung des Systemstatus anhand der Logdateien (System Health Check)
- Regelmäßige Bewertung des Patch-Status im Hinblick auf Firmware- & BIOS-Versionen (Patch Information Management)
- Vorlage und Erörterung von Korrekturmaßnahmen auf Grundlage des System Health Reports (durch das Technical Account Management)
• Hardwarenahe Leistungen auf Abruf
- reaktive Services bei Störung des Gesamtsystems
- Planung und Durchführung von SW-, Treiber- und Firmware-Updates
- praxisnahe Schulungen / Einweisungen
- Vorbereitung / Begleitung von PoC’s
- etc.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
FUJITSU ist alleiniger Erbringer für die über den „Managed Maintenance Vertrag“ geleistete Wartung an der gesamten Systemlandschaft des ZIT-BB. Für einzelne Komponenten hat FUJITSU dritte Unternehmen zertifiziert, diese sind aber weder rechtlich noch tatsächlich in der Lage, die vollumfängliche Wartung inklusive proaktiver Leistungen zu erbringen. Wartungsleistungen durch Dritte würden zudem zum Verlust der vorhandenen Herstellergarantie führen. Weiterhin können Firmwareupdates und Softwareupdates für die systemnahe Software, ausschließlich über FUJITSU beschafft werden. Da der Auftrag wegen seiner hier beschriebenen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann (Alleinstellungsmerkmal), ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 (5) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. c der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zulässig. („…wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten“).
Die Gesamtvergabe ist unter Berücksichtigung der genannten Ausführungen auch mit dem Wettbewerbsgrundsatz nach § 97 GWB vereinbar. Die mit der Aufteilung der Leistungen verbundenen technischen und wirtschaftlichen Nachteile gebieten eine Gesamtvergabe der Wartungsleistungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473 Potsdam
Land: Deutschland
Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB zur Direktvergabe. Die Unwirksamkeit kann nur innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden kann.