Unterstützungsleistungen zum Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zit-bb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützungsleistungen zum Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterstützungsleistungen zum Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Brandenburgische IT Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale IT-Dienstleister für das Land Brandenburg. Er betreibt eine webbasierte E-Vergabe-Lösung, nachfolgend Vergabemarktplatz (VMP) genannt. Auf dieser werden Vergabeverfahren der Landesverwaltung Brandenburg sowie der Brandenburgischen Kommunen veröffentlicht bzw. vollelektronisch abgewickelt.

Derzeit wird der Vergabemarktplatz durch circa 770 Mandanten (Vergabestellen des Landes und der Kommunen) mit circa 9.000 Benutzern und circa 50.000 registrierten Unternehmen genutzt. Mit der Erweiterung der Nutzeranzahl ist zu rechnen. Die Anzahl der neuangemeldeten Mandanten oder solcher, bei denen Änderungen vorgenommen werden mussten, liegt bei geschätzten 30 bis 50 pro Jahr. Die Anzahl der neu registrierten Unternehmen liegt im Durchschnitt bei 200 bis 250 Unternehmen pro Monat.

Seit 2008 erfolgten insgesamt circa 165.000 Veröffentlichungen.

Im Jahr werden rund 3000 Anfragen an den 1st-Level-Help-Desk gerichtet.

Der Brandenburgische IT Dienstleiter benötigt Unterstützungsleistungen, die im Wesentlichen folgende Pakete:

Paket 1: Technischer Betrieb des Vergabemarktplatzes

Paket 2: 1st-Level-Help-Desk für den Vergabemarktplatz

Paket 3: 1st-Level-Help-Desk für den Veröffentlichungsclient

umfassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Die Firma cosinex GmbH ist alleinige Rechteinhaberin des VMP-Quellcodes, so dass bestimmte Arbeiten wie die Erweiterung bzw. Anpassung von Funktionalitäten und die Beseitigung von Fehlfunktionen nur durch den Hersteller, d.h. die Firma cosinex GmbH selbst vorgenommen werden können. Mit dem Kauf der Standardsoftware VMP hat das Land zwar die Nutzungsrechte erworben, nicht aber den Zugriff auf den Quellcode; dieser liegt urheberrechtlich weiterhin bei der Firma cosinex GmbH.

Das Einrichten von neuen Usern, das Beseitigen und auch schon das Erkennen von Fehlern, eine entsprechende Skripterstellung zur Korrektur und damit ggf. auch der Zugriff auf den Sourcecode, die allgemeine technische Unterstützung und die Datenbankadministration erfordern vertiefte Kenntnisse der Systemarchitektur, der Programmstruktur und des Programmcodes. Weiterhin ist es aufgrund der ganzheitlichen Wartung dringend geboten, entsprechende Eingriffe in das System bzw. in die Nutzerstruktur ausschließlich durch die Firma cosinex GmbH als Urheber des VMP vornehmen zu lassen.

Da die Firma cosinex GmbH den Quellcode nicht freigeben wird, kann ein 1st-Level-Help-Desk, der durch ein anderes Unternehmen wahrgenommen wird, nur oberflächlich sein. Bei tiefergehenden Problemanalysen und deren Beseitigung wäre das Land dann wieder auf die Unterstützung durch die Firma cosinex GmbH angewiesen. Dies ist nicht zielführend, da es eine zusätzliche Anzahl an Verträgen mit unterschiedlichen Anbietern bedingt und somit die Absprachewege und die schnelle Reaktion auf Probleme erschwert. Auch eine größere Wirtschaftlichkeit dürfte bei einer derartigen Konstellation nicht gegeben sein.

Des Weiteren nutzen viele Vergabestellen des Landes und der Kommunen das sog. Vergabemanagementsystem (VMS). Dies ist die individualisierte Back-Office-Lösung zur Vorbereitung und Durchführung einer Vergabe, die direkt an den VMP „andockt“ und ebenfalls von der Firma cosinex GmbH vertrieben wird. Der Support hierfür wird durch die enge Verknüpfung der beiden Systeme zu Teilen ebenfalls über den 1st-Level-Help-Desk abgedeckt. Hier ist ebenfalls aus den vorgenannten Gründen und sogar noch stärker (individuelle Programmierung) die Firma cosinex GmbH als Inhaberin der Rechte des Quellcodes in der Pflicht gegenüber den Anwendern.

Gleiches gilt im Wesentlichen auch für den 1st-Level-Help-Desk für den Veröffentlichungs-Client. Die Firma PublicPlan ist mit der Firma cosinex GmbH in der gleichen Firmengruppe verbunden und die cosinex GmbH führt den 1st-Level-Help-Desk wegen der engen technischen Verknüpfung der beiden Systeme auch bisher schon für den Veröffentlichungs-Client durch. Auch hier ist eine vertiefte Kenntnis der Systemstrukturen unabdingbar. Durch die enge Verbindung und Zusammenarbeit der beiden Firmen sollte auch hier die gleiche Firma den 1st-Level-Help-Desk durchführen wie beim VMP.

Da der Auftrag wegen seiner hier beschriebenen Besonderheiten nur von einem bestimmten Unternehmen durchgeführt werden kann (Alleinstellungsmerkmal), ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 (5) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. c der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zulässig. („…wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten“)

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473 Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ex-Ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB zur Direktvergabe. Die Unwirksamkeit kann nur innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vor den Nachprüfungsinstanzen geltend gemacht werden kann.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/03/2022

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