Lieferung Ökostrom WAH Nauen Referenznummer der Bekanntmachung: 1013077-32170-22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wah-nauen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Ökostrom WAH Nauen
Lieferung von Ökostrom für die Jahre 2023 und 2024
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 269 Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 257 Abnahmestellen gem. Standardlastprofil (SLP-Kunden) und 12 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 01.01.2023, 0:00 Uhr bis zum 31.12.2024, 24:00 Uhr mit elektrischer Energie (Ökostrom) beliefert werden. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Alle Abnahmestellen liegen in der Regelzone 50 Hertz. Bisheriger Lieferant ist die Stadtwerke Forst GmbH. Netzbetreiber ist die E.DIS Netz GmbH.
Der Jahresverbrauch 2021 belief sich auf rd. 5.125.000 kWh, davon rd. 4.200.000 kWh RLM und rd. 890.000 kWh SLP.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG oder den Eintrag in die BNetz-A-Liste Lieferanten von Haushaltskunden oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998, dem Mindestumsatz von 10 Mio. € pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei Jahre und dem Nachweis von mindestens 5 vergleichbaren Kunden der öffentlichen Hand als erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.