Nichtoffener architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und Ideenteil Referenznummer der Bekanntmachung: SW-GS-RPW
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und Ideenteil
Die Gemeinde Wandlitz plant den Neubau einer dreizügigen Grundschule für insgesamt rd. 540 Kinder und einer Zweifeldsporthalle inklusive der dazugehörigen Freiflächen. Eine Erweiterungsoption zu einer Vierzügigkeit soll im laufenden Schulbetrieb später realisierbar sein. Weitere Merkmale des neuen Schulstandortes sind die Hortnutzung, die Mensa, eine Vollküche, eine Zweifeldsporthalle, Außensportanlagen und eine ÖPNV-Anbindung.
Für das Bauvorhaben wurde eine BGF von rd. 9.620m² und einer Kostenschätzung KG300+400+500 von rd. 27.7Mio.EUR brutto ermittelt.
Das Baugrundstück in Wandlitz im Ortsteil Schönwalde hat eine Gesamtgröße von ca. 36.000m². Das Grundstück teilt ein Graben mit einem Gewässer zweiter Ordnung. Die auf dem Wettbewerbsgrundstück liegenden Öffentlichen Sportflächen sollen erhalten und öffentlich nutzbar bleiben.
Es ist geplant die Baumaßnahme bis 2026 zu realiseren.
Im Anschluss an den Wettbewerb nach RPW 2013 wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 70 VgV durchgeführt. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist der Abschluss eines Generalplanungsvertrags bestehend aus Gebäudeplanung, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (A1 Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen; A2 Wärmeversorgungsanlagen, A3 Lufttechnische Anlagen, A4 Starkstromanlagen, A5 Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen, A6 Förderanlagen, A7 Nutzungsspezifische Anlagen-Küchentechnische Anlagen, A8 Gebäudeautomation), Brandschutzplanung einschl. Beratung/Planung Wärme- und Schallschutz unter Federführung des Architekten.
Das Bauvorhaben soll im Standard Silber nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" in der entsprechenden Systemvariante zertifiziert werden.
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu Grunde, soweit nachstehend nichts Anderes ausgeführt ist. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Wettbewerb gem. § 3Abs. (3) RPW 2013 i. V. m. § 69 ff VgV und § 78 ff VgV ausgelobt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Eignungskriterien finden sich in den der Bekanntmachung beigelegten Dokumenten "SW GS_Eignungskriterien OPL FA" und "SW GS_Eignungskriterien TGA TWP". Aufgeführt werden in den beiliegenden Unterlagen die erforderlichen Formalien, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44 VgV sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV.
Die Prüfung der Eignung erfolgt zweistufig. Im ersten Schritt werden die fristgerecht eingegangenen und formal vollständigen Bewerbungen der Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Freianlagen auf Erfüllung der Mindestkriterien überprüft. Erfüllen mehr als 13 Bewerber die Mindestkriterien und es herrscht Punktgleichheit, wird die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer durch Los getroffen. Die ausgewählten Bewerber werden im zweiten Schritt aufgefordert die Angaben (über den auszufüllenden Bewerberbogen "SW GS_Bewerberbogen TWP TGA") der Planungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung nachzureichen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der veröffentlichte Bewerbungsbogen zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die erforderlichen Nachweise sind dem Bewerbungsbogen als Anlage beizufügen. Alle Nachweise sind auf Deutsch oder mit einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche vorzulegen.
Bei fehlenden Mindestreferenzen und eingereichten Referenzen, die die Mindestkriterien nicht erfüllen, erfolgt keine Nachforderung.
Dies führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren oder, sofern zutreffend, werden diese mit null Punkten bewertet.
Siehe Übersicht Eignungskriterien "SW GS_Eignungskriterien OPL FA" und "SW GS_Eignungskriterien TGA TWP".
Abschnitt IV: Verfahren
Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden durch ein Preisgericht nach derzeitigem Bearbeitungsstand nach folgenden Kriterien beurteilt:
- stadträumliche Einordnung der Gebäude
- funktionelle Zuordnung der Nutzungen
- Gestaltung und Materialität der Bauten
- Massenaufbau und Gliederung der Baukörper
- freiraumplanerische Funktionsbeziehungen
- Gestaltung der Freiflächen
- Aussagen zu Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz
- Baukosten.
Die finalen Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.
Für den Wettbewerb wird eine Gesamtsumme von [Betrag gelöscht] EUR brutto bereitgestellt.
Die Verteilung des Preisgelds erfolgt gemäß RPW 2013, Anlage II, 3, als Bearbeitungshonorar für die Teilnehmer ([Betrag gelöscht] EUR je Teilnehmer x 15 Teilnehmer) sowie [Betrag gelöscht] EUR als Preisgeld.
Das Preisgelds teilt sich gemäß RPW 2013, Anlage II, 3 auf:
1. Preis (40 %) [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis (25 %) [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis (15 %) [Betrag gelöscht] EUR
Anerkennungen (20 %) [Betrag gelöscht] EUR
Das Preisgericht ist bei einstimmiger Beschlussfassung befugt, die Preisgelder anders als dargestellt zu verteilen.
siehe IV.3.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Wettbewerbsunterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Vom Auftraggeber wird kostenlos ein Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Geforderte Ergänzungen des Bewerbungsbogens sind als Anlage beizulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bewerbungsbogen zur Erstellung des Teilnahmeantrags zu verwenden ist. Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
B) VgV-Verhandlungsverfahren:
Nach dem Wettbewerb ist für die Verhandlung nach VgV über www.vergabemarktplatz.brandenburg.de ein Honorarangebot zum Vertragsentwurf einzureichen. Das Verhandlungsgespräch wird gemäß der der Bekanntmachung beigefügten veröffentlichten Übersicht der Zuschlagskriterien "SW GS_Zuschlagskriterien" durchgeführt.
C) Weitere Beauftragung.:
Zunächst sollen mit Abschluss des Wettbewerbs die Leistungsphasen 2-4 für die unter II.2.4) genannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Die weiteren Leistungsphasen inkl. der vollständigen Leistungsphase 5 werden bis zur Leistungsphase 9 stufenweise beauftragt, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW) und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.
Im Falle einer weit. Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Grundleistungen der LP 2 des Preisträgers bis zu der Höhe des zuerkannten Preisanteils für die entsprechende Grundleistung nicht erneut vergütet (RPW 2013, § 8 Abs. 2), wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der
weiteren Bearbeitung zugrunde liegt.
Ein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht nicht.
D) Termine:
Rückfragenkolloquium: vsl. KW26/2022
Abgabe Pläne: vsl. 30.08.2022
Abgabe Modell: vsl. 14.09.2022
Preisgerichtssitzung: vsl. KW41/2022
Verhandlungsgespr. vsl: KW 48/2022
Vertragsabschl. vsl.: KW 01/2023
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRUT5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/