Polizeiinspektion Oranienburg-Luisenhof, Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: NRP-D-32587
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeiinspektion Oranienburg-Luisenhof, Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung
Polizeiinspektion Oranienburg Germendorfer Allee 17 16515 Oranienburg
Unterhaltsreinigung für ein Verwaltungsgebäude, Gesamtreinigungsfläche von ca. 6.500 m2, davon ca. 1.500 m2 Bürofläche Textilbelag, 300 m2 Linoleum, 170 m2 WC-Räume, 1.200 m2 Flure/Treppen, Kellerräume, Umkleideräume
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe All Service Gebäudedienste Gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60435
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4KY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]