AIP Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Metallbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE027 NB3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AIP Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Metallbauarbeiten
Metallbauarbeiten
Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP) An der Sternwarte 16 14482 Potsdam
Technische Bearbeitung
1 Stück Werk- und Montageplanung
1 Stück statischer Nachweis
1 Stück Dokumentation
Metallbauarbeiten Trafo-Standfläche
16 Stück Stützen
510 kg Träger auf Bodenplatte
3 Stück Gitterroste mit Winkelzarge
Metallbauarbeiten Geländer Treppenhaus 1
26 m Gurtgeländer H1240 mm für Treppenläufe
7 St Gurtgeländer für Treppenauge
Incl. Holzhandläufe
Und Beschichtungsarbeiten
Metallbauarbeiten Dach
1790 kg Riegel und Stützen
16 St Fußplatten unterstopfen und Thermische Entkoppelung
Metallbauarbeiten Lamellenzaun Dach
11200 kg Stützen und Riegel als UK Lamellenzaun
166 m2 Haltekonstruktion
166 m2 Lamellenzaun auf 2 Dachflächen
Incl. Attika
1 Stück Dachausstieg mit Treppe und Gitterrost
1 Stück Fensteraustritt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe P.& B. Metallbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jessen
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06917
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4N3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]