Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 22 Wärmedämm-Verbundsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0476/2020-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 22 Wärmedämm-Verbundsysteme
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt im Ortsteil Friedrichsthal den Neubau einer Grundschule. Im Schulgebäude sind Unterrichtsräume, ein Hort, Schulküche und eine Aula vorgesehen.
Das Bauwerk besteht aus drei Geschossen und ist nicht unterkellert.
Die einzelnen Baukörper werden in Massivbauweise erstellt. Die tragenden Wände werden als Stahlbeton-Konstruktion geplant.
Der Baukörper kragt auf der Nordwestseite auf einem Drittel der Gebäudelänge mit den oberen beiden Geschossen aus.
Nichttragende Wände sind als Mauerwerk und als Trockenbauwand vorgesehen.
Das Baufeld befindet sich in einem Wasserschutzgebiet.
Neubau Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
WÄRMEDÄMM-VERBUNDSYSTEM
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmedämm-Verbundsysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis!
Gemäß § 18 EU Abs. 4 VOB/A kommt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung seiner Informationspflicht nach.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RGCD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.