Generalplaner für den Neubau des Betriebshofs Werder inkl. Werkstatt für Busse mit alternativer Antriebstechnologie Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-001-NBHW-01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regiobus-pm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner für den Neubau des Betriebshofs Werder inkl. Werkstatt für Busse mit alternativer Antriebstechnologie
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Generalplanerleistungen für den Neubau des Betriebshofs Werder (Havel) mit einem Verwaltungs- und Werkstattgebäude einschließlich Waschhalle, einer Außentankanlage, einem Carport, einem Havarieplatz sowie einem Parkplatz beschafft werden.
regiobus Potsdam Mittelmark GmbH Otto-Lilienthal-Straße 8 14542 Werder (Havel)
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Generalplanerleistungen für den Neubau des Betriebshofs Werder (Havel) mit einem Verwaltungs- und Werkstattgebäude einschließlich Waschhalle, einer Außentankanlage, einem Carport, einem Havarieplatz sowie einem Parkplatz beschafft werden.
Im Einzelnen sollen Generalplanerleistungen aus den folgenden Leistungsbildern der HOAI sowie des AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) beauftragt werden:
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" gemäß § 34 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" gemäß § 43 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Freianlagen" gemäß § 39 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Verkehrsanlagen" gemäß § 47 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "technische Ausrüstung" gemäß § 55 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Tragewerksplanung" gemäß § 51 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 6.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Bauphysik" (hier "Wärmeschutz und Energiebilanzierung") gemäß Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 7.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Brandschutz" gemäß AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Generalplanungsleistungen werden von der Auftraggeberin stufenweise in Form von bis zu sieben Vertragsstufen abgerufen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Generalplanungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 - also jeweils die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung - der vorgenannten Leistungsbilder umfasst. Näheres regelt der Generalplanervertrag samt Anlagen, der den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt wird.
Optional kann Auftraggeberin dem Auftragnehmer anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehend benannten Leistungsbilder ganz oder teilweise übertragen. Die Auftraggeberin kann dabei auch einzelne Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen überspringen oder mehrere Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere im Generalplanervertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Die Auftraggeberin (AG) wird bis zu 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach der Eignungsprüfung weniger als 3 Bewerber vorhanden sein, so kann die AG auch weniger als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern.
Sollten mehr als 3 Bewerber geeignet sein, wird die AG die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabeauffordern. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die bei Anwendung der in der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage A03 Bewertungsmatrix) bekanntgemachten Eignungskriterien die meisten Bewertungspunkte (BWP) für die Referenzen des Referenztyps Objektplanung und die Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung unter den Bewerbern erhalten.
Bei Punktgleichheit auf den entsprechenden Rängen wird der AG alle punktgleichen Bewerber und somit in diesem Fall mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Alle anderen Bewerber sind vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und werden darüber unaufgefordert durch die AG informiert.
BWP werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage A03 Bewertungsmatrix) wie folgt vergeben:
a) Wertung des Referenztyps Objektplanung
Die AG zieht maximal 2 Referenzen des Referenztyps Objektplanung zur Wertung heran. Reicht ein Bewerber mehr als 2 Referenzen des Referenztyps ein, werden die 2 für den Bieter günstigsten Referenzen des Referenztyps Objektplanung gewertet.
Werden die Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung von einer vorgelegten Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz des Referenztyps Objektplanung berücksichtigt.
Für jede Referenz des Referenztyps Objektplanung werden maximal 28 BWP vergeben. Für maximal 2 Referenzen des Referenztyps Objektplanung können also bis zu 56 BWP erreicht werden.
Die Referenzen des Referenztyps Objektplanung werden jeweils im Hinblick auf die Netto-Gesamtbaukosten nach DIN 276 für Kostengruppe (KG) 300 + 400, die erbrachten Leistungsphasen (LPH), Besonderheiten der Referenz und die Anzahl der gleichzeitig ladbaren Busse bewertet.
Im Detail:
Netto-Gesamtbaukosten nach DIN 276 für KG 300 + 400
Im Hinblick auf die Netto-Gesamtbaukosten nach DIN 276 für KG 300 + 400 werden je Referenz des Referenztyps Objektplanung nach folgender Maßgabe BWP vergeben:
Bewertet werden die Netto-Gesamtbaukosten der KG 300 + 400 in den jeweiligen Referenzobjekten.
5 BWP: >=12,5 Mio. EUR
4 BWP: >=11 Mio. EUR
3 BWP: >=9,5 Mio. EUR
2 BWP: >=8 Mio. EUR
1 BWP: >=6,5 Mio. EUR
Je Referenz kann der Bewerber also maximal 5 BWP erhalten.
Erbrachte Leistungsphasen
Im Hinblick auf die erbrachten LPH werden je Referenz des Referenztyps Objektplanung nach folgender Maßgabe BWP vergeben:
Bewertet werden die in der jeweiligen Referenz erbrachten LPH des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2020. Es werden nur LPH bewertet, die komplett abgeschlossen sind.
+ 3 BWP: LPH 5
+ 2 BWP: LPH 6
+ 2 BWP: LPH 7
+ 1 BWP: LPH 8
+ 1 BWP: LPH 9
Je Referenz kann der Bewerber also maximal 9 BWP erhalten.
Besonderheiten der Referenz
Im Hinblick auf die Besonderheiten der Referenz werden je Referenz des Referenztyps Objektplanung nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
Bewertet wird, ob das Referenzprojekt die jeweils genannte Besonderheit aufweist.
+ 2 BWP: Die Baumaßnahmen im Referenzprojekt erfolgten im Bestand, es wurde also zu Beginn der Baumaßnahme keine vollständige Baufeldfreimachung durchgeführt.
+ 4 BWP: Die Baumaßnahmen im Referenzprojekt erfolgten unter laufendem Betrieb.
+ 2 BWP: Das Referenzprojekt umfasst auch die Errichtung einer Waschanlage.
+ 3 BWP: Das Referenzprojekt umfasst auch die Errichtung einer unterirdischen Tankanlage.
Je Referenz kann der Bewerber also maximal 11 BWP erhalten.
Anzahl der gleichzeitig ladbaren Busse
Im Hinblick auf die Anzahl der gleichzeitig ladbaren Busse werden je Referenz des Referenztyps Objektplanung nach folgender Maßgabe Bewertungspunkte vergeben:
Bewertet wird die Anzahl der Busse, die im Referenzprojekt gleichzeitig geladen werden können.
3 BWP: 31 und mehr
2 BWP: 16 bis 30
1 BWP: 10 bis 15
Je Referenz kann der Bewerber also maximal 3 BWP erhalten.
b) Wertung des Referenztyps Tragwerksplanung
Die Auftraggeberin zieht maximal 2 Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung zur Wertung heran. Reicht ein Bewerber mehr als 2 Referenzen des Referenztyps ein, werden die 2 für den Bieter günstigsten Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung gewertet.
Werden die Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung von einer vorgelegten Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung berücksichtigt.
Für jede Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung werden maximal 10 BWP vergeben. Für maximal 2 Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung können also bis zu 20 BWP erreicht werden.
Die Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung werden jeweils im Hinblick auf die Netto-Gesamtbaukosten nach DIN 276 für KG 300 + 400 und die erbrachten LPH bewertet.
Dazu Detail:
Netto-Gesamtbaukosten nach DIN 276 für KG 300 + 400
Im Hinblick auf die Netto-Gesamtbaukosten nach DIN 276 für KG 300 + 400 werden je Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung nach folgender Maßgabe BWP vergeben:
Bewertet werden die Netto-Gesamtbaukosten der KG 300 + 400 in den jeweiligen Referenzobjekten.
5 BWP: >=5,75 Mio. EUR
4 BWP: >=5 Mio. EUR
3 BWP: >=4,25 Mio. EUR
2 BWP: >=3,5 Mio. EUR
1 BWP: >=2,75 Mio. EUR
Je Referenz kann der Bewerber also maximal 5 BWP erhalten.
Erbrachte Leistungsphasen
Im Hinblick auf die erbrachten LPH werden je Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung nach folgender Maßgabe BWP vergeben:
Bewertet werden die in der jeweiligen Referenz erbrachten Leistungsphasen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. HOAI 2020. Es werden nur LPH bewertet, die komplett abgeschlossen sind.
+3 BWP: LPH 5
+2 BWP: LPH 6
Je Referenz kann der Bewerber also maximal 5 BWP erhalten.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen Generalplanerleistungen für den Neubau des Betriebshofs Werder (Havel) mit einem Verwaltungs- und Werkstattgebäude einschließlich Waschhalle, einer Außentankanlage, einem Carport, einem Havarieplatz sowie einem Parkplatz beschafft werden.
Im Einzelnen sollen Generalplanerleistungen aus den folgenden Leistungsbildern der HOAI sowie des AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) beauftragt werden:
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" gemäß § 34 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Ingenieurbauwerke" gemäß § 43 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Freianlagen" gemäß § 39 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Verkehrsanlagen" gemäß § 47 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "technische Ausrüstung" gemäß § 55 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Tragewerksplanung" gemäß § 51 HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 6.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Bauphysik" (hier "Wärmeschutz und Energiebilanzierung") gemäß Ziffer 1.2.2 der Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) HOAI aus den Leistungsphasen 1 bis 7.
- Leistungen aus dem Leistungsbild "Brandschutz" gemäß AHO Heft Nr. 17 (Stand Juni 2015) aus den Leistungsphasen 1 bis 9.
Die Generalplanungsleistungen werden von der Auftraggeberin stufenweise in Form von bis zu sieben Vertragsstufen abgerufen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Generalplanungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der ersten Vertragsstufe, welche die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 - also jeweils die Grundlagenermittlung, die Vorplanung und die Entwurfsplanung - der vorgenannten Leistungsbilder umfasst. Näheres regelt der Generalplanervertrag samt Anlagen, der den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt wird.
Optional kann Auftraggeberin dem Auftragnehmer anschließend auch die Grund- und Besonderen Leistungen der weiteren vorstehend benannten Leistungsbilder ganz oder teilweise übertragen. Die Auftraggeberin kann dabei auch einzelne Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen überspringen oder mehrere Vertragsstufen bzw. Leistungsphasen parallel abrufen. Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere im Generalplanervertrag und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
- Der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss eine aktuelle Kopie des Berufs- oder Handelsregisterauszug vorlegen, die bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist. Soweit keine Pflicht zur Eintragung in ein Berufsregister und Handelsregister besteht, ist ein vergleichbarer Nachweis über die Existenz und sonstige wichtige Rechts- und Vertretungsverhältnisse des betreffenden Unternehmens einzureichen. Ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft legen eine Bescheinigung der für sie zuständigen Stelle vor. Für nicht deutschsprachige Dokumente sind ergänzend zu diesen jeweils amtlich anerkannten Übersetzungen in deutscher Sprache beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Umsätze
Angabe des Nettojahresumsatzes des Unternehmens mit Objektplanungsleistungen für Nichtwohngebäude sowie mit Tragwerksplanungsleistungen jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto (Anlage A07). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
b) Erklärung über Haftpflichtversicherung
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto) und für Sach- bzw. sonstige Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Die Versicherung ist bei einem in Deutschland oder der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen/Kreditinstitut und nach deutschen Recht abzuschließen (Anlage A14). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber wird den Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung zur Vorlage eines Nachweises über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit der genannten Mindestdeckungssumme auffordern.
a) Umsätze
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn über die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Durchschnitt der Nettojahresumsatz des Bewerbers mit Objektplanungsleistungen für Nichtwohngebäude mindestens [Betrag gelöscht] EUR und der Nettojahresumsatz des Bewerbers mit Tragwerksplanungsleistungen mindestens [Betrag gelöscht] EUR betrug (Mindeststandard).
b) Erklärung über Haftpflichtversicherung
Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den genannten Deckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des aufgestellten Mindeststandards bleibt der Teilnahmeantrag des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft unberücksichtigt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl
Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu machen (Anlage A07). Der Auftraggeber wird die Mitarbeiteranzahlen addieren. Maßgeblich ist bei Bewerbergemeinschaften die kumulierte Mitarbeiteranzahl.
b) Qualitätsmanagementsystem
Erklärung über das Bestehen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9000 ff / EN 2900ff. am Tag der Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags (Anlage 07, Ziffer 3c). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
c) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft sowie zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (differenzierte Eignungswertung) erfolgt anhand der eingereichten vergleichbaren Referenzen der Objektplanung und der Tragwerksplanung.
aa) Referenztyp Objektplanung:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Planungsleistungen im Bereich Objektplanung unter Berücksichtigung der nachfolgend benannten Mindeststandards nachzuweisen (Referenztyp Objektplanung). Die einzureichenden Referenzen des Referenztyps Objektplanung dienen dabei sowohl der Eignungsprüfung als auch der Eignungswertung.
Für Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und nicht aus einem anderen Grund aus der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ausgeschieden sind, erfolgt die Bewertung der eingereichten Referenzen des Referenztyps Objektplanung anhand der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage A03 Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb). Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand der wertbaren Referenzen des Referenztyps Objektplanung siehe Ziffer II.2.9)
Die Auftraggeberin zieht maximal zwei Referenzen des Referenztyps Objektplanung zur Wertung heran. Reicht ein Bewerber mehr als zwei Referenzen des Referenztyps ein, werden die zwei für den Bieter günstigsten Referenzen des Referenztyps Objektplanung gewertet. Folgende Mindeststandards sind von den Referenzen des Referenztyps Objektplanung zu erfüllen:
aaa) Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung:
- Das Referenzprojekt betrifft Planungsleistungen für die Errichtung eines Betriebshofs für Busse mit batterie-elektrischem Antrieb mit mindestens 5 Ladevorrichtungen und einer Werkstatt;
- Leistungsbeginn nach dem 01.01.2014;
- Erbringung und Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI 2020 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude;
- Die Erbringung der Leistungen erfolgt als Hauptauftragnehmer oder Generalplaner;
- Das Referenzprojekt ist mindestens der Honorarzone II (HOAI 2020) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude zuzuordnen;
- Die Baukosten des Referenzprojektes (Kostengruppe 300 + 400) betrugen nach DIN 276 mindestens 5,0 Millionen EUR netto.
Werden die Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung von einer vorgelegten Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz des Referenztyps Objektplanung berücksichtigt.
bbb) Mindeststandards für die insgesamt eingereichten Referenzen des Referenztyps Objektplanung:
- Der Bewerber muss mindestens eine Referenz des Referenztyps Objektplanung vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung erfüllt;
- Eine vorgelegte Referenz des Referenztyps Objektplanung, die sämtliche Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung erfüllt, ist bereits fertiggestellt, d.h. die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist erfolgt.
Teilnahmeanträge, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass die Anforderung der bereits erfolgten Fertigstellung des Referenzobjektes lediglich durch eine Referenz zu erfüllen ist.
Die Referenzen des Referenztyps Objektplanung und des Referenztyp Tragwerksplanung werden unabhängig voneinander betrachtet und geprüft. Eine Referenz kann gleichzeitig sowohl als Referenz des Referenztyps Objektplanung als auch als Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung vorgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies im Rahmen der Eignungswertung zu einer doppelten Vergabe von Bewertungspunkten für die Höhe der Baukosten des Referenzprojektes führen kann.
Für die vorstehenden Angaben und Erläuterungen zu den Referenzen des Referenztyps Objektplanung ist das Formblatt Referenz Objektplanung (Anlage A10.1) zu verwenden.
bb) Referenztyp Tragwerksplanung:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag anhand von mindestens einer Unternehmensreferenz seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen, d. h. Planungsleistungen im Bereich Tragwerksplanung unter Berücksichtigung der nachfolgend benannten Mindeststandards nachzuweisen (Referenztyp Tragwerksplanung). Die einzureichenden Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung dienen dabei sowohl der Eignungsprüfung als auch der Eignungswertung.
Für Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und nicht aus einem anderen Grund aus der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ausgeschieden sind, erfolgt die Bewertung der eingereichten Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung anhand der Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb (Anlage A03 Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb). Zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand der wertbaren Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung siehe Ziffer II.2.9)
Die Auftraggeberin zieht maximal zwei Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung zur Wertung heran. Reicht ein Bewerber mehr als zwei Referenzen des Referenztyps ein, werden die zwei für den Bieter günstigsten Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung gewertet. Folgende Mindeststandards sind von den Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung zu erfüllen:
aaa) Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung:
- Das Referenzprojekt betrifft Planungsleistungen für die Errichtung eines Betriebshofs für Busse mit batterie-elektrischem Antrieb mit mindestens 5 Ladevorrichtungen und einer Werkstatt;
- Leistungsbeginn nach dem 01.01.2014;
- Erbringung und Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI 2020 des Leistungsbildes Tragwerksplanung;
- Das Referenzprojekt ist mindestens der Honorarzone II (HOAI 2020) des Leistungsbildes Tragwerksplanung zuzuordnen;
- Die Baukosten des Referenzprojektes (Kostengruppe 300 + 400) betrugen nach DIN 276 mindestens 2,0 Millionen EUR netto.
Werden die Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung von einer vorgelegten Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung berücksichtigt.
bbb) Mindeststandards für die insgesamt eingereichten Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung:
- Der Bewerber muss mindestens eine Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung erfüllt;
- Eine vorgelegte Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung, die sämtliche Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung erfüllt, ist bereits fertiggestellt, d.h. die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist erfolgt. Es wird nochmal darauf hingewiesen, dass die Anforderung der bereits erfolgten Fertigstellung des Referenzobjektes lediglich durch eine Referenz zu erfüllen ist.
Teilnahmeanträge, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Die Referenzen des Referenztyps Objektplanung und des Referenztyp Tragwerksplanung werden unabhängig voneinander betrachtet und geprüft. Eine Referenz kann gleichzeitig sowohl als Referenz des Referenztyps Objektplanung als auch als Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung vorgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies im Rahmen der Eignungswertung zu einer doppelten Vergabe von Bewertungspunkten für die Höhe der Baukosten des Referenzprojektes führen kann.
a) Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn die durchschnittliche Anzahl von beschäftigten Mitarbeitern über die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 10 betrug (Mindeststandard).
b) Qualitätsmanagementsystem
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft am Tag der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9000 ff / EN 2900ff verfügt (Mindeststandard).
c) Referenzen
aa) Referenztyp Objektplanung
aaa) Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung:
- Das Referenzprojekt betrifft Planungsleistungen für die Errichtung eines Betriebshofs für Busse mit batterie-elektrischem Antrieb mit mindestens 5 Ladevorrichtungen und einer Werkstatt;
- Leistungsbeginn nach dem 01.01.2014;
- Erbringung und Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI 2020 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude;
- Die Erbringung der Leistungen erfolgt als Hauptauftragnehmer oder Generalplaner;
- Das Referenzprojekt ist mindestens der Honorarzone II (HOAI 2020) des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude zuzuordnen;
- Die Baukosten des Referenzprojektes (Kostengruppe 300 + 400) betrugen nach DIN 276 mindestens 5,0 Millionen EUR netto.
Werden die Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung von einer vorgelegten Referenz nicht erfüllt, wird diese im Rahmen der Eignungswertung nicht als Referenz des Referenztyps Objektplanung berücksichtigt.
bbb) Mindeststandards für die insgesamt eingereichten Referenzen des Referenztyps Objektplanung:
- Der Bewerber muss mindestens eine Referenz des Referenztyps Objektplanung vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung erfüllt;
- Eine vorgelegte Referenz des Referenztyps Objektplanung, die sämtliche Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Objektplanung erfüllt, ist bereits fertiggestellt, d.h. die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist erfolgt.
bb) Referenztyp Tragwerksplanung
aaa) Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung:
- Das Referenzprojekt betrifft Planungsleistungen für die Errichtung eines Betriebshofs für Busse mit batterie-elektrischem Antrieb mit mindestens 5 Ladevorrichtungen und einer Werkstatt;
- Leistungsbeginn nach dem 01.01.2014;
- Erbringung und Abschluss der Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI 2020 des Leistungsbildes Tragwerksplanung;
- Das Referenzprojekt ist mindestens der Honorarzone II (HOAI 2020) des Leistungsbildes Tragwerksplanung zuzuordnen;
- Die Baukosten des Referenzprojektes (Kostengruppe 300 + 400) betrugen nach DIN 276 mindestens 2,0 Millionen EUR netto.
bbb) Mindeststandards für die insgesamt eingereichten Referenzen des Referenztyps Tragwerksplanung:
- Der Bewerber muss mindestens eine Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung erfüllt;
- Eine vorgelegte Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung, die sämtliche Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Referenztyps Tragwerksplanung erfüllt, ist bereits fertiggestellt, d.h. die Inbetriebnahme des Referenzprojektes ist erfolgt.
Der Auftraggeber sieht vor, im Rahmen der Angebotsphase Projektleiter und stellvertretende Projektleiter abzufragen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Näheres zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt" oder "Ingenieur" tätig zu werden, regeln die jeweiligen Landesarchitekten- und Landesingenieurgesetze in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind des Weiteren folgende Dokumente vorzulegen:
- Erklärung des Bewerbers / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft / im Falle der Eignungsleihe des eignungsleihenden Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage A08).
- Vom Bewerber / jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind allgemeine Informationen (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, KMU, Rechtsform, Ansprechpartner wie Geschäftsführer) zum Unternehmen anzugeben (Anlage A04 und im Falle einer Bewerbergemeinschaft A09).
- Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft abgegebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Außerdem ist in dieser Erklärung ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, die Gemeinschaft im Rahmen des Verfahrens und darüber hinaus zu vertreten (Anlage A09).
Für den Fall, dass ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft sich zur Erfüllung der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bedient und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen verwenden möchte, ist anzugeben, welche diese sind und es ist nachzuweisen, dass diese Mittel zur Erfüllung tatsächlich dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung stehen (Anlage A11 in Verbindung mit A12).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ2RGBH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.