AIP Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Fensteranlagen und Außentüren Referenznummer der Bekanntmachung: VE012 NB3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
AIP Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam, Neubau 3, Mehrzweckgebäude, Fensteranlagen und Außentüren
Fensteranlagen und Außentüren
Leibnitz-Institut für Astrophysik Potsdam (AIP) An der Sternwarte 16 14482 Potsdam
_213 St Einfachfenster Aluminium isolierverglast, einschl. Außenfensterbank, teilweise absturzsichernd
_192 St Vorsatz-Raffstorefertigelemente
_2 St Kassetten-Rollo als Verdunkelung
_4 St Außentüranlagen, Aluminium, teilweise isolierverglast
_6 St Außentüren Aluminium isolierverglast gekoppelt mit Einfachfenster
_1 St Haupteingangstürfassade mit Festverglasungselementen, Karusselltür und 2 St Drehtüren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Lerche Metallbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Guben
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03172
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDY4NY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]