Anschluss-GPU-Erweiterung des HPC-Clusters
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Anschluss-GPU-Erweiterung des HPC-Clusters
Anschluss-GPU-Erweiterung des HPC-Clusters
Potsdam
Ziel der Beschaffung ist die Erweiterung des vorhandenen HPC-Clusters am GFZ Potsdam mit GPU-Systemen für rechenintensive Prozesse wie maschinelles Lernen und sonstige Single oder Double Precision Fließkommaberechnungen (2. Ausbaustufe). Die Erweiterung soll im laufenden Betrieb erfolgen. Die Netzwerkinfrastruktur soll im Rahmen der Erweiterung entsprechend der bestehenden Infrastruktur voll kompatibel ausgebaut werden.
Die zusätzlichen Optionen gem. Preisblatt werden in Abhängigkeit des Gesamtangebotspreises gem. dem vorhandenen Budget beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Eintragung in einem Register) erforderlich ist, ist dies mit dem Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis mittels Eigenerklärung zu führen.
- Darstellung des Gesamtumsatzes der letzten 3 Jahre (Eigenerklärung)
- Zertifizierung nach ISO/IEC 14001 oder vergleichbar
- Zertifizierung nach ISO/IEC 9001 oder vergleichbar
- 2 Referenzen, die in Art und Leistungsprofil mit diesem ausgeschriebenen Projekt vergleichbar (GPU-Cluster >100 TEUR Netto-Auftragswert) und nicht älter als 3 Jahre sind.
- Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen: Formlose Erklärung der konsequenten Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (DSGVO) unter Beachtung der wettbewerblichen Gegebenheiten zur Vermeidung von Weitergabe von Kundendaten und Betriebsinterna. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Vertragsabschluss auf Wunsch zum Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags.
- Fachkräfte: Die Installation vor Ort erfolgt durch ausgebildete Fachinformatiker für Systemintegration (oder gleichwertig)
- Mitgliedschaft im NVIDIA Partner Programm der Stufe Elite im Bereich Compute oder Compute DGX soweit NVIDIA angeboten wird (ansonsten äquivalent nachzuweisen)
- Die Erklärung der Betriebsbereitschaft hat innerhalb von 26 Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen, spätestens aber am 30.11.2022. Erfolgt die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt, behält sich das GFZ das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform www.subreport-elvis.de/E22233825 zu registrieren. Damit werden Sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Bieterfragen können bis zum 25.03.2022 ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gestellt werden.
Wir empfehlen dringend, das Angebot bereits mindestens 48 Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig einzureichen, um bei etwaigen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit der eigenen IT oder mit dem Support der Vergabeplattform (https://subreport.de) zu lösen.
Einzureichende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen (Formblatt 124 kann hierzu verwendet werden):
- Negativeigenerklärung zu § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Eigenerklärung oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu § 123 Abs. 4 GWB
- Eigenerklärung, ob in den letzten drei Jahren wegen Schlechterfüllung gekündigt oder Schadensersatz verlangt hat
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gfz-potsdam.de