Krautung Gewässer II. Ordnung, Lose 1 bis 11 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mittenwalde / OT Gallun
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15749
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wbv-dahme-notte.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rangsdorf
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15834
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://blog.filipov-hiekel.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Krautung Gewässer II. Ordnung, Lose 1 bis 11
Krautung von Gewässern II. Ordnung in den Landkreisen Teltow-Fläming und Dahme Spreewald, Lose 1 bis 11.
Amt Schenkenländchen, Landkreis Dahme-Spreewald
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 64.000 m.
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 1,5m
Grabentiefe meist ca. 0,5 bis ca. 2,5m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II.Ordnung im Amt Schenkenländchen
Gemeinde Heidesee, Senzig, Königs Wusterhausen, Landkreis Dahme-Spreewald
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 60.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 1,5m
Grabentiefe meist ca. 0,5 bis ca. 2,5m
Eventualposition: Zwischenkrautung Juni/Juli: 1.900m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II.Ordnung den Orten Gemeinde Heidesee, Senzig, Königs Wusterhausen,
Schönefeld, Schulzendorf, Zeuthen, Brusendorf, Landkreis Dahme-Spreewald
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 70.000 m,
davon ca. 6.400 m Handkrautung
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 1,5m
Grabentiefe meist ca. 0,5 bis ca. 2,5m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in den Gemeinden Schönefeld, Schulzendorf, Zeuthen, Brusendorf,
Großbeeren, Genshagen, Blankenfelde, Diedersdorf, (nördl. Großbeerener Gaben) Landkreis Teltow-Fläming
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 87.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,8 bis ca. 1,0m
Grabentiefe meist ca. 1,0 bis ca. 1,8m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in den Gemeinden Großbeeren, Genshagen, Blankenfelde, Diedersdorf, (nördl. Großbeerener Gaben)
Kerzendorf, Thyrow, Nunsdorf (südl. Großbeerener Gaben), Landkreis Teltow-Fläming
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 46.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,8 bis ca. 1,0 m.
Grabentiefe meist ca. 1,0 bis ca. 1,8m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in den Gemeinden Kerzendorf, Thyrow, Nunsdorf (südl. Großbeerener Gaben)
Wietstock, Gr. Schulzendorf, Jühnsdorf, Löwenbruch, Landkreis Teltow-Fläming
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 75.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 0,8m
Grabentiefe meist ca. 1,2 bis ca. 1,6m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in den Gemeinden Wietstock, Gr. Schulzendorf, Jühnsdorf, Löwenbruch
Sperenberg, Zossen, Wünsdorf, Klausdorf, Landkreis Teltow-Fläming
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 74.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 1,0m
Grabentiefe meist ca. 0,7 bis ca. 1,5 m.
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in den Orten Sperenberg, Zossen, Wünsdorf, Klausdorf,
Rehagen, Saalow, Schünow, Gadsdorf, Landkreis Teltow-Fläming
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 58.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 1,5m
Grabentiefe meist ca. 1,0 bis ca. 1,5m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in den Orten Rehagen, Saalow, Schünow, Gadsdorf,
Zossen, Kallinchen, Schöneiche, Dabendorf, Landkreis Teltow-Fläming Telz, Landkreis Dahme-Spreewald
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 23.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,8 bis ca. 1,2m
Grabentiefe meist ca. 0,8 bis ca. 1,7 m.
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in den Orten Zossen, Kallinchen, Schöneiche, Dabendorf,
Baruth westlich B96, Hammerfließgebiet, Landkreis Teltow-Fläming
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 70.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 1,0m
Grabentiefe meist ca. 1,0 bis ca. 1,7m
Eventualposition: Zwischenkrautung Juni/Juli: 16.000 m
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in Baruth westlich B96, Hammerfließgebiet,
Baruth östlich B96, Buschgrabengebiet, Landkreis Teltow-Fläming
Lose 1 bis 11 im Bereich des Wasser- und Bodenverbandes "Dahme-Notte" Erfüllungsorte siehe Losbezeichnung und Punkt II.2.14) der jeweiligen Lose 1-11
Gesamtlänge aller zu krautender Gewässer: rund 52.000 m
Sohlbreiten meist zwischen ca. 0,6 bis ca. 1,0m
Grabentiefe meist ca. 1,3 bis ca. 1,7 m.
Vertragsverlängerung 3 mal um jeweils 1 Jahr bis 31.12.2026.
Gewässer II. Ordnung in Baruth östlich B96, Buschgrabengebiet,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung oder PQ-Nachweis oder Eintragung im ULV-Verzeichnis
- Betriebshaftpflicht- und Umweltbasisversicherung,
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft,
- Nachweis zur Abführung von Sozialabgaben,
- Drei Referenzen gleichgelagerter Dienstleistungen
- Auflistung von Personal und Technik für die Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistung im Zeitraum von September bis Dezember eines Kalenderjahres.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Wirtschaftsteilnehmer benötigt Technik und spezielle Anbaugeräte, deren Amortisierungszeitraum mehr als fünf Jahre beträgt und die während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung in einem vorgegebenen Zeitraum zur Verfügung stehen muss. Für die Ausführungen der Tätigkeiten sind umfassende Mitarbeiterschulungen zu Naturschutzrecht (Biberverordnung, Baumschutzverordnung, geschützte Lebensräume, Umgang mit Kraftstoffen in der Natur) notwendig. Die arbeiten erfordern Ortskenntnisse und die enge vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Anliegern (Landwirtschaft, Anwohner).
Deutsches Vergabeportal DTVP mittels cosinex Bietertool
2 Personen der Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
in 2 Jahren
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
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Hinweise zur e-Vergabe und e-Angebotsabgabe
auf dem Deutschen Vergabeportal DTVP:
mit nachfolgendem Link kommen Sie als Bieter auf den Vergabemarktplatz des DTVP (Deutsches Vergabeportal)
https://www.dtvp.de/Center/company/welcome.do
Dort klicken Sie auf Registrierung und wählen dann die Spalte (links) Basic. Das ist kostenfrei.
Hier wird im Video Nr. 6 beschrieben, wie man Angebote mittels dem cosinex Bietertool auf den Vergabemarktplatz hoch lädt.
https://support.cosinex.de/unternehmen/
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD4YY6R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hin.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.