Betreiben von Obdachlosenunterkünften Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 BSK 02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiben von Obdachlosenunterkünften
Betreibung von Obdachlosenunterkünften sowie die eingeschränkte Betreuung bzw. Beaufsichtigung von obdachlosen Personen
Obdachlosenunterkunft Krankenhausstraße 14 a 01968 Senftenberg
Betreibung von Obdachlosenunterkünften sowie die eingeschränkte Betreuung bzw. Beaufsichtigung von obdachlosen Personen an dem Standort Krankenhausstraße 14a in 01968 Senftenberg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (§ 35 Abs. 1 UVgO)
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Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungszeitraums und der Deckungssummen
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Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A;
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Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Raum 3.08
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu den bereitgestellten Dokumenten:
Die Ausschreibungsunterlagen werden im Word-, Excel- und PDF-Format mit der Version Microsoft Office 2019 zur Verfügung gestellt. Sollten Sie die Dokumente nicht oder nicht richtig öffnen können, kontrollieren Sie bitte die Version Ihrer Software. Unter Umständen ist dann eine Aktualisierung der Software notwendig.
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elektronische Angebotsabgabe:
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle, speziell über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg, zu übermitteln. Angebote die elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder als E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt und müssen in Folge dessen ausgeschlossen werden.
ACHTUNG!!!
Schriftlich eingehende Angebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Infolge dessen müssen sie ausgeschlossen werden!
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Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg unter der Rubrik "Registrierung" erforderlich.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben.
Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet.
Antworten auf Bieteranfragen inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Die E-Mail-Benachrichtigung hinsichtlich der über den Projektraum zur Verfügung gestellten Nachrichten ist eine "Servicefunktion" des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Schauen Sie daher regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten von der Zentralen Vergabestelle der Stadt Senftenberg nicht zu übersehen.
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elektronische Rechnungslegung:
Die elektronische Rechnung ist an das E-Mail-Postfach der zuständigen Organisationseinheit zu senden.
Folgende Rechnungsformate sind für den Rechnungseingang bei der Stadt Senftenberg/Z?y Komorow zulässig:
- Strukturierte elektronische Formate: X-Rechnung
- Unstrukturierte Datenformate: PDF
Als zulässige Empfangswege sind bei der Stadt Senftenberg/Z?y Komorow folgende Eingänge erklärt:
- als E-Mail mit PDF- Anhang und X-Rechnung
- über Via-Fax-Server
Rechnungen von Standard- oder Computer-Fax an Standard-Faxgeräte gelten nicht als elektronisch eingehende, sondern als Papierrechnungen.
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zuständige Kommunalaufsichtsbehörde:
Der Landrat des Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Dubinaweg 1
01968 Senftenberg
Telefon: 03573 870-0
Telefax: 035[gelöscht]
Homepage: www.osl-online.de
Bekanntmachungs-ID: CXUTYYDYYME
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de