Anschaffung von Computertechnik für die Werkstätten im Bildungszentrum der HWK Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: Digitalisierung React 4-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hwk-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anschaffung von Computertechnik für die Werkstätten im Bildungszentrum der HWK Potsdam
Der Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH) ist die Bildungsstätte der Handwerkskammer Potsdam. Im Rahmen der Digitalisierung soll Computertechnik für verschiedene Werkstattbereiche im Bildungs- und Innovationscampus Handwerk der Handwerkskammer Potsdam angeschafft werden.
Computertechnik
Handwerkskammer Potsdam Zentrum für Gewerbeförderung Götz Am Mühlenberg 15 14550 Groß Kreutz (Havel)
Anschaffung von Computer, Monitore und Zubehör für unsere EDV-Kabinette und Elektrowerkstätten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichen ist der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine solche abgeschlossen wird
- Siehe Formular 3.4. EU
Nachweis der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbarer Leistungen, mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung, der erbrachten Leistungen und des Auftraggebers (Name des Ansprechpartners mit Kontaktdaten)
siehe Formular 3.4. EU
Mindestens 3 Referenzen pro Los
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YKURUFR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob Handwerkammern öffentliche Auftraggeber sind und daher der Rechtsweg nach §§ 155 ff. GWB eröffnet ist.