Gemeinsamer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Referenznummer der Bekanntmachung: V-P-2021-022-L001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ruhland
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01945
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-ruhland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsamer Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Mit dem Landesprogramm zur Förderung der kommunalen Bauleitplanung, planerischer Maßnahmen der Landesentwicklung und von Planungsprozessen (PFR 2020) beabsichtigen die Stadt und die Gemeinden des Amtes Ruhland eine Gemeinsame Flächennutzungsplanung (GFNP) für das gesamte Amtsgebiet Ruhlands zu erarbeiten und aufzustellen. Dazu haben alle Gemeindegremien des Amtes Ruhland und der Amtsausschuss die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Auf diese Weise wurde die Planungshoheit für die Dauer des gesamten Erarbeitungs- und Aufstellungsprozesses mittels Kooperationsvereinbarung auf das Amt übertragen.
Das Amtsgebiet hat eine Fläche von 13.141,26 Hektar und befindet sich nach derzeitigem Stand vollständig innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, einen flächendeckenden Gemeinsamen Flächennutzungsplan (nach § 204 sowie §§ 5 bis 7 BauGB) gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan" sowie als integralen Bestandteil einen Landschaftsplan (nach § 5 BbgNatSchAG i. V. m. § 11 BNatSchG) gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan" zu erarbeiten.
Amt Ruhland 01945 alle Gemeinden des Amtes Ruhland
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungsleistungen zur Aufstellung eines flächendeckenden Gemeinsamen Flächennutzungsplans (nach § 204 sowie §§ 5 bis 7 BauGB). Hierfür werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
- Planungsleistungen gemäß § 18 HOAI "Leistungsbild Flächennutzungsplan", einschließlich aller Grundleistungen gem. Anlage 2 (zu § 18 Absatz 2 HOAI),
- Planungsleistungen gemäß § 23 HOAI "Leistungsbild Landschaftsplan" einschließlich aller Grundleistungen gem. Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2 HOAI),
- Diverse Besondere Leistungen gemäß der Anlage 9 zur HOAI im Umfang der vertraglichen Leistungsbeschreibung.
Das Projekt wird mit Fördermitteln des Landes Brandenburg auf Grundlage der Planungsförderungsrichtlinie 2020 (PFR 2020) umgesetzt. Dem Amt liegt bereits ein Bewilligungsbescheid vor, der weitere Anforderungen an die zu erstellende Planung enthält. Der Auftragnehmer muss alle fördermittelrechtlichen Vorgaben beachten, die sich aus der PFR 2020 sowie den nachträglich übergebenen Fördermittelunterlagen einschließlich des Bewilligungsbescheids ergeben. Dies sind unter anderem folgende Leistungsvorgaben:
- Flächenpotenzialuntersuchungen und -sicherung für den Wohnungsbau, insbesondere soziale Wohnraumförderung) einschließlich dazugehöriger Infrastruktur
- Standortvorbereitungen und -sicherung von Gewerbe und Industrie / Großansiedlungen (z. B. städtebauliche Entwicklungsplanung) einschließlich dazugehöriger Infrastruktur
- Anpassung an den strukturellen bzw. demografischen Wandel in der Region und
- Einsatz erneuerbarer Energien, Natur- und Umweltschutz
- Die digitale Erarbeitung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes hat unter Verwendung des IT-Austauschstandards XPIanung (XPIanGML) zu erfolgen.
- Es muss dabei die Webfähigkeit (z. B. WMS/WMTS) bei der Planaufstellung mit dem Ziel der Durchführung digitaler Beteiligungsverfahren (z. B. Planungsportal BB) gewährleistet sein.
- Der wirksame Gemeinsame Flächennutzungsplan ist dem LBV, Dezernat 312, im vollvektorisierten XPIanGML-Format zur Verfügung zu stellen.
Einzelheiten zum Beschaffungsvorgang und den Rahmenbedingungen können der Leistungsbeschreibung sowie dem Vertragsentwurf entnommen werden, die den Bewerbern zu Informationszecken online zur Verfügung gestellt werden, siehe unter I.3.
Das Ausschreibungsverfahren erfolgt zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter unten III.1 und III.2 geforderten Angaben und Mindeststandards (Mindestbedingungen) einhalten. Bewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen, scheiden aus. Liegen weniger als drei geeignete Bewerbungen vor, so behält die Vergabestelle sich vor, das Verfahren aufzuheben.
Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine objektive Auswahl entsprechend der nachfolgenden Eignungsmatrix statt. Erhalten hiernach mehr als fünf Bewerber Punkte und ist dadurch eine Auswahl nicht möglich, findet das Losverfahren unter denjenigen Bewerbungen mit der niedrigsten Punktzahl unter den ersten fünf Rängen statt, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.
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Schlüssel für die Punktevergabe:
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Entsprechend der unter III.1.3 definierten Mindestanforderungen, werden nur solche Referenzen überhaupt als geeignet angesehen, durch die Bewerber nachweisen, dass sie Erfahrungen in der Aufstellung oder Fortschreibung von Flächennutzungsplänen besitzen.
Da eine Aufstellung von Flächennutzungsplänen leistungsnäher ist, als eine Fortschreibung erhalten Bewerber für jede Referenz über die Aufstellung von Flächennutzungsplänen mehr Punkte, als für die Fortschreibung. Aufgrund der landesrechtlichen Besonderheiten bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen, erhalten Referenzen aus dem Land Brandenburg ferner einen Zusatzpunkt.
Demgemäß erfolgt die Punktevergabe im Bereich der Referenzen nach folgendem Muster:
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Fortschreibung eines Flächennutzungsplans
= 1 Punkte
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Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans
= 4 Punkte
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Referenzen, die im Land Brandenburg erbracht wurden, erhalten jeweils einen Zusatzpunkt.
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Es werden maximal drei Referenzen bewertet, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können.
Um Punkte zu erhalten, müssen Referenzen die unter III.1.3 definierten Mindestanforderungen erfüllen.
Besondere Leistungen werden auf gesonderten Abruf erbracht. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Beschaffungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen;
b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben;
c) ggf. (soweit eine Eignungsleihe beabsichtigt ist) Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht;
d) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer oder Ingenieurkammer der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplaner:in durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie.
Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.1.2, III.1.3 und III.2.2 gelten.
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach-/Vermögensschäden bzw. Absichtserklärung, dass vor Aufnahme der Leistungen eine Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) folgende Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden. Diese Versicherungssummen müssen jeweils für mindestens 2 Haftungsfälle pro Jahr zur Verfügung stehen (2-fache Maximierung).
a) Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.
b) Eigenerklärung mit inhaltlichen Erläuterungen zu Referenzen für vergleichbare Projekte.
a) Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den letzten 3 Jahren eine Mitarbeiterzahl von 2 dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern (inklusive Büroinhaber:in und regelmäßig zur Verfügung stehenden freien Mitarbeitern) mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen Fachgebiet (Dipl.-Ing. oder vergleichbar).
b) Die Vergabestelle fordert den Nachweis von erbrachten Referenzen mit folgenden Eigenschaften:
- Mindestens eine Referenz über die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans oder mindestens zwei Referenzen über die Fortschreibung von Flächennutzungsplänen, jeweils über die Leistungsphasen 1 bis 3.
Für alle Referenzen gilt:
- Die Referenzen können z.B. hinsichtlich der Leistungsphasen mit getrennten Projekten nachgewiesen werden. Maßgeblich ist, dass in Summe alle oben genannten Kriterien vollständig erfüllt sind.
- Der Beginn der Bearbeitung einer Leistungsphase, die als Referenz gewertet werden soll, muss nach dem 01.01.2012 gelegen haben.
- Leistungsphasen, die als Referenz gewertet werden sollen, müssen im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossen sein.
Der Auftrag ist Stadtplaner:innen vorbehalten, § 75 Abs. 1 VgV.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Teil B) und dem Entwurf des Planungsvertrages (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 74, 17 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) statt.
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform unter Angabe der Person des Erklärenden, aber ohne elektronische Signatur, als pdf-Dokument mit den geforderten Unterlagen und Dokumenten auf der Vergabeplattform hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur näheren Überprüfung die Einreichung von Originalen zu verlangen.
Im Teilnahmewettbewerb wird zunächst ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft.
Die auf der Internetseite eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix, Teil B. Leistungs- und Projektbeschreibung samt Anlagen, Teil C. Vertragsentwurf und Teil D. Preisblatt und Teil E. Angebotsunterlage sowie Formblätter) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin die Angebots- und Verhandlungsphase, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung. Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen. Ferner enthält das Dokument Teil A. Verfahrensbedingungen mit Wertungsmatrix weitere Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs, zur Bildung von Bewerbergemeinschaften sowie zu Fragen der Eignungsleihe.
Kosten für die Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.
Bitte stellen Sie Rückfragen möglichst frühzeitig über die genannte Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YBSRUV3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.