Baumkontrollen nach FLL-Baumkontrollrichtlinie Referenznummer der Bekanntmachung: 22 - 61 - 06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Spremberg
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadt-spremberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Baumkontrollen nach FLL-Baumkontrollrichtlinie
Durchführung von Baumkontrollen auf städtischen Liegenschaften
Stadt Spremberg 03130 Spremberg
- Regelkontrollen als Sichtkontrolle
- Baumkontrolle mit Technikeinsatz
- Ersterfassung auf unbebauten Liegenschaften
- Durchführung und Dokumentation einer eingehenden Baumkontrolle
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommen wird, Auszug Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung, und eine Berufs-/Haftpflichtversicherung besteht bzw. nach Zuschlag abgeschlossen wird.
Neben der Eigenerklärung sind dem Angebot folgende Nachweise beizufügen:
- Qualifikation zum FLL-zertifizierten Baumkontrolleur und/ oder Baumsachverständiger
und
- Nachweis von Weiterbildungen auf dem Gebiet der Baumkontrolle
und
- Nachweis von mindestens 3 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der Baumkontrolle
und
Die geforderten Nachweise sind auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers vorzulegen, welche die Kontrollen durchführen.
Zudem werden mindestens zwei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie mindestens 50% der Jahresleistung des Auftrages entspricht und mindestens seit zwei Jahren läuft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene
Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57.Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der
Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Die (interessierten) Unternehmen haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des (interessierten) Unternehmens Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat das (interessierte) Unternehmen den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass das (interessierte) Unternehmen der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht
verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat das (interessierte) Unternehmen über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen sind über die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen. Um die Aufklärungs- bzw. Bieterfragen zum Vergabeverfahren rechtzeitig zu beantworten, sind diese bis zum o.g. Termin zu stellen.
Fragen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg einzureichen. Bitte beachten Sie hierzu das zum Vergabeverfahren bereitgestelle Dokument "Informationen zum Vergabeverfahren".
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4HYY6Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]